05.06.2020 D: Konzepte und Politik Herder: Beitrag D12-2020

Fachpraktikerausbildung im Rheinland – Bestandsaufnahme und Ansätze der Weiterentwicklung

Leandra Herder (Landschaftsverband Rheinland) berichtet in diesem Beitrag über Ergebnisse ihrer empirischen Studie zur Ausgestaltung der Fachpraktikerausbildung im Rheinland. Es wurden zum einen Interviews mit an der Ausbildung beteiligten Personen (z. B. Fachberaterinnen und -berater, Mitarbeitende des Integrationsfachdienstes) geführt und zum anderen Fragebögen an (Inklusions-) Betriebe verschickt. Folgende Fragen sollten beantwortet werden: Wie ist der aktuelle Stand der Durchführung der Fachpraktikerausbildung? Welche Fachpraktikerausbildungen existieren bereits bzw. bei welchen Kammern sind welche Ausbildungsrahmenpläne erlassen worden? Was sind förderliche Faktoren sowie Stolpersteine und Herausforderungen? Ziel war es, Erkenntnisse hinsichtlich der Optimierung dieser Ausbildungsform zu gewinnen und Handlungsempfehlungen auszusprechen.

Bei dem Beitrag handelt es sich um die Kurzfassung des Forschungsberichtes der Autorin „Ist-Analyse der Fachpraktikerausbildung im Rheinland sowie Entwicklung von Empfehlungen zur Ausweitung und Optimierung des Ausbildungsangebotes für Menschen mit Behinderung gemäß § 66 BBiG/§ 42r HwO“ unter der Praxisanleitung von Christoph Beyer. Die Langfassung ist online abrufbar unter: http://www.inklusionsamt.lvr.de/fachpraktikerausbildung, zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

(Zitiervorschlag: Herder: Fachpraktikerausbildung im Rheinland – Bestandsaufnahme und Ansätze der Weiterentwicklung; Beitrag D12-2020 unter www.reha-recht.de; 05.06.2020)

I. Heranführung und Zielstellung

Am 13. Dezember 2006 wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verabschiedet. Im Bereich der beruflichen Bildung sind zwei Artikel der Konvention bedeutsam. Artikel 24 UN-BRK postuliert ein Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung, welches u. a. sicherstellt, dass der Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und dem lebenslangen Lernen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen besteht. Artikel 27 UN-BRK fordert das gleiche Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen und umfasst auch die Berufsausbildung. Menschen mit Behinderungen erhalten somit das Recht, den eigenen Lebensunterhalt mit einer frei gewählten oder angenommenen Arbeit auf einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (UN-BRK, Artikel 27). Deutschland unterzeichnete die UN-BRK im Jahr 2007, welche im März 2009 verbindlich wurde. Dies ist inzwischen über zehn Jahre her. Nun stellt sich die Frage, wie den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den zurückliegenden Jahren im gemeinsamen Lernen oder auf einer Förderschule unterrichtet wurden, der Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt im Sinne des Artikels 27 UN-BRK gelingen kann.

Eine Möglichkeit besteht in dem Absolvieren einer Fachpraktikerausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§ 42r Handwerksordnung (HwO). Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund der Art und Schwere der Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleichs keine Regelausbildung möglich ist, wird auf diesem Weg die Chance auf eine anschließende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte der Fachpraktikerausbildungen orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen.[1]

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Fachpraktikerausbildung absolviert werden kann. Sie kann in

„Betrieben und Dienststellen privater und öffentlicher Arbeitgeber, Einrichtungen von Trägern von Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Einrichtungen nach § 35 SGB IX [seit 2018 § 51 SGB IX] erfolgen“ (BIBB-Hauptausschuss, 2006, S. 9).

Dabei wird zwischen der betrieblichen und der überbetrieblichen Ausbildungsform unterschieden.[2]

Ziel eines Projektes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)[3] war die Erfassung des Ist-Stands der Fachpraktikerausbildung im Rheinland. Somit sollte aufgezeigt werden, welche Fachpraktikerausbildungen im Rheinland bereits existieren bzw. bei welchen Kammern im Rheinland, welche Ausbildungsrahmenpläne erlassen worden sind. Des Weiteren verfolgte das Projekt das Ziel, förderliche Faktoren sowie Stolpersteine und Herausforderungen zu identifizieren. Dadurch konnten abschließend Erkenntnisse zur Optimierung der Ausbildungsform gewonnen und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden.

II. Methodik

Um die Projektziele zu erreichen, war es notwendig, das Gespräch mit am Prozess der Fachpraktikerausbildung beteiligten Expertinnen und Experten zu suchen. Daher basierte die Datenerhebung zum einen auf der Durchführung von qualitativen Interviews und zum anderen auf der Befragung von verschiedenen (Inklusions-)Betrieben mithilfe eines eigens für das Projekt erstellten Fragebogens.[4]

Es fanden 16 Interviews mit insgesamt 25 Personen statt. Die Gesprächspartnerinnen und -partner waren unterschiedliche an der Fachpraktikerausbildung beteiligte Akteurinnen und Akteure: die im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes tätigen Fachberaterinnen und -berater für Inklusion (Kammerberatung), die Ausbildungsberatung in den Kammern, der technische Beratungsdienst des LVR, Mitarbeitende des Integrationsfachdienstes, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Köln sowie eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ziel der Interviews war die Erfassung von Informationen unter anderem zum Angebot an Fachpraktikerausbildungen in den verschiedenen Kammern, zur Ausweitung des Ausbildungsangebotes, zu Vor- und Nachteilen der Fachpraktikerausbildung, zur Berufsschule, zur Vernetzung und zum Austausch bezüglich der Ausbildungsform zwischen den Akteurinnen und Akteuren, zu förderlichen Faktoren und Herausforderungen sowie abschließend zu konkreten Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Fachpraktikerausbildung.

Für die Befragung der (Inklusions-)Betriebe wurde ein schriftlicher Fragebogen entworfen, der unter anderem nach der Anzahl an Fachpraktikerauszubildenden im Betrieb sowie nach Angaben zur Übernahme, Herausforderungen, Vor- und Nachteilen der Ausbildungsform und Verbesserungsvorschlägen fragt. Die Stichprobe setzt sich aus 142 Inklusionsbetrieben im Rheinland und 99 im Folgenden als „Aktenbetriebe“ bezeichneten Betrieben zusammen. Die Auswahl der „Akten-Betriebe“ erfolgte, indem Akten angefordert wurden, in denen vom LVR-Inklusionsamt nach § 26b SchwbAV Ausbildungsprämien im Zeitraum 2013 bis 2019 ausgegeben wurden, da hier potenziell eine Fachpraktikerausbildung stattgefunden haben könnte. Diese Akten wurden gesichtet und diejenigen ausgewählt, welche einen Ausbildungsvertrag über eine Fachpraktikerausbildung beinhalteten.

Von den insgesamt 241 kontaktierten E-Mail-Adressen sind 71 Rücksendungen der ausgefüllten Fragebögen erfolgt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 29,46%. Differenziert nach der Einteilung der Adressaten in Inklusionsbetriebe und „Aktenbetriebe“ zeigten sich Unterschiede in der Rücklaufquote. Von den 142 kontaktierten Inklusionsbetrieben gingen 49 Rückmeldungen (34,51%) ein und von den 99 kontaktierten „Aktenbetrieben“ gingen 22 Rückmeldungen (22,22%) ein. Es ist zu beachten, dass es sich um eine freiwillige Befragung handelte und die erfassten Daten aufgrund der Selektivität und des Umfangs der Stichprobe keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben.

Ergänzt wurde die Datenerhebung durch eine Recherche auf den Internetseiten der Kammern sowie eine Kontaktaufnahme zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks.

III. Ergebnisse

Die Auswertung der Rahmenpläne für die Fachpraktikerausbildung der Kammern im Rheinland zeigt, dass sich das Angebot zwischen den Kammern stark hinsichtlich der Art und Anzahl verschiedener angebotener Fachpraktikerausbildungen unterscheidet.[5]

Anhand der Ergebnisse der Umfrage bei den Betrieben und der Interviews mit den am Prozess der Fachpraktikerausbildung beteiligten Akteurinnen und Akteuren konnten insgesamt sieben Bedarfsfelder identifiziert und dazugehörige Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, von denen im Folgenden vier ausgewählte Bereiche kurz vorgestellt werden sollen:[6]

Förderung betrieblicher Ausbildungen. Die betriebliche Ausbildungsform stellt im Rheinland im Vergleich zur überbetrieblichen Ausbildungsform die Seltenheit dar. Als Gründe werden u. a. die fehlende Erfahrung von Betrieben im Umgang mit Menschen mit Behinderungen genannt. Wichtig ist daher ein Erfahrungsaustausch zwischen Betrieben mit und ohne Menschen mit Behinderungen als Mitarbeitende/Auszubildende, um Unklarheiten und Fragen klären zu können. Als ebenfalls wichtig ist der persönliche und direkte Kontakt zwischen Betrieben und jungen Menschen mit Behinderungen einzustufen. Dieser ist zu fördern, um den fehlenden Kontakt zur Zielgruppe herzustellen, Unsicherheiten zu beseitigen und Erfahrungen gewinnen zu können. Ebenfalls sind Pilotprojekte und Praktika zu fördern, da Fachpraktikerausbildungen oft durch vorherigen Kontakt von Betrieben mit Jugendlichen zustande kommen.

Ansprechperson. Im Laufe des Projektes zeigte sich, dass feste Ansprechpersonen gewünscht und notwendig sind, die beispielsweise bei der Beantragung von Unterstützungs- und Förderangeboten für Auszubildende und der Herstellung des Kontakts zu den entsprechenden Institutionen unterstützen. In diesem Zusammenhang ist das 2-jährige Modellprojekt „Beschäftigung eines/einer ‚Fachberater*in für inklusive Bildung‘ bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln“ nennenswert.[7] Diese aus der Ausgleichsabgabe finanzierte Fachberatung soll als Lotse zwischen der beruflichen Orientierung (KAoA-STAR)[8] und der beruflichen Ausbildung fungieren. Aktuell findet das Modellprojekt nur an der IHK zu Köln statt. Eine dringende Handlungsempfehlung besteht somit darin, eine Fachberatung für inklusive Bildung in allen Kammern zu installieren, um so dem Wunsch nach Unterstützung, auch in bürokratischen Angelegenheiten, und einer zentralen Ansprechperson in den Kammern nachzukommen.

Ausweitung. Die Ausweitung des Angebots an Fachpraktikerausbildungen ist notwendig, um das Recht auf freie Berufswahl auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Ergebnisse des vorliegenden Projektes zeigen, dass das Potenzial im Rheinland hinsichtlich der Vielfalt an Fachpraktikerberufen in keinem Fall ausgeschöpft ist. Es wird zu einer systematischen Herangehensweise geraten. So wird empfohlen, im Rahmen von Neuordnungsverfahren eines Berufes von vornherein einen Prüfauftrag bezüglich der Fachpraktikerausbildung zu erteilen. Ist bereits ein zugehöriger Fachpraktikerberuf vorhanden, sollte eine einheitliche Musterregelung erstellt werden; bei komplett neuen Berufen ist eine entsprechende Fachpraktikerregelung zu erarbeiten. So können die von allen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern als positiv erachteten Musterregelungen ausgeweitet und es kann ein höheres Ausmaß an Vergleichbarkeit erreicht werden. Diese Ausweitung sollte auf Bundesebene und nicht auf regionaler Kammerebene erfolgen, damit sich der Flickenteppich an Ausbildungsordnungen nicht weiter vergrößert. In diesem Zusammenhang wird allen Kammern empfohlen, sofern noch nicht geschehen, ihre vorhandenen Rahmenpläne für die Fachpraktikerausbildung an die entsprechenden Musterregelungen anzupassen, falls diese vorhanden sind.

Information. Der Bekanntheitsgrad der Fachpraktikerausbildung ist als gering einzustufen. Beispielsweise erkundigten sich viele der Betriebe nach Erhalt des Fragebogens im Rahmen des Projektes, was eine Fachpraktikerausbildung überhaupt sei, oder sie gaben bei der Frage nach Gründen für das fehlende Angebot der Fachpraktikerausbildung im Betrieb an, dass diese ihnen unbekannt sei oder Informationen fehlen würden. Auch die erhobenen Informationen in den Interviews bestätigen dieses Informationsdefizit. Daher sind die Betriebe sowie – im Rahmen der Berufsorientierung und KAoA-STAR (Übergang Schule – Beruf) – die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Lehrpersonal über das Instrument der Fachpraktikerausbildung vermehrt zu informieren.

Eine Schwierigkeit für Personen der Zielgruppe ist es zudem, herauszufinden, wo sie welche Fachpraktikerausbildung absolvieren können. Daher wird empfohlen, eine bundesweite und barrierefreie Plattform mit Suchfunktion einzurichten. Auf dieser sind die Ausbildungsmöglichkeiten hinsichtlich Fachpraktikerausbildungen aller Kammern einzustellen und diese Angaben in einem regelmäßigen Turnus zu aktualisieren. Im optimalen Falle wäre es möglich, dass den Suchenden direkt passende Berufsschulen oder Bildungsträger vorgeschlagen werden. Auch sind die Internetauftritte der Kammern hinsichtlich der Fachpraktikerausbildung zu überarbeiten und die Kammern angehalten, diese auf dem aktuellen Stand zu halten.

IV. Fazit und Ausblick

Das Ziel des vorliegenden Projektes in Form der Erfassung des Ist-Stands der Fachpraktikerausbildung im Rheinland wurde erreicht. Zum einen wurde eine Übersicht über existierende Rahmenpläne für die Fachpraktikerausbildung der Kammern im Rheinland erstellt. Zum anderen konnten förderliche Faktoren sowie Stolpersteine und Herausforderungen identifiziert werden, um Erkenntnisse zur Optimierung der Fachpraktikerausbildung zu gewinnen und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Die Ergebnisse der Datenerhebung dieses Projektes zeigen, dass die zu Wort kommenden Akteurinnen und Akteure dem Instrument der Fachpraktikerausbildung positiv gegenüberstehen, obgleich auch an einigen Stellen deutlicher Nachbesserungsbedarf geäußert wurde.

In zukünftigen Projekten ist die Datenerhebung um die Sichtweise der Fachpraktikerauszubildenden zu erweitern. Zudem ist es als Ausblick wichtig, den weiteren Weg der Auszubildenden zu erfassen: Wie sehen die konkreten Übernahme- und Vermittlungsquoten aus? (Wo und wie lange) arbeiten die Auszubildenden später in ihrem erlernten Beruf? Wie häufig wurde von der Durchlässigkeit und der Möglichkeit, in eine Regelausbildung zu wechseln, Gebrauch gemacht? Dies sind weitere interessante Fragestellungen, denen zukünftig nachgegangen werden sollte, auch im Hinblick auf die Frage nach einer Ausweitung des Angebotes an (unterschiedlichen) Fachpraktikerausbildungen.

Literatur

BIBB-Hauptausschuss (2006). Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO für behinderte Menschen; abrufbar unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_empfehlung_ha_pm_20-2006.pdf, zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

United Nations (2006). Convention on the Rights of Persons with Disabilities; abrufbar unter https://www.un.org/disabilities/documents/convention/convention_accessible_pdf.pdf, zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

Beitrag von  Leandra Herder, LVR Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung

Fußnoten

[1]  Weitergehende Informationen zur Ausbildungsform, vgl. https://www.bwp-zeitschrift.de/de/bwp.php/de/bwp/show/1503; https://www.rehadat-bildung.de/de/Arbeitgeber/Ausbildungsformen/Fachpraktiker/index.html; https://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/uebersicht-der-ausbildungsberufe-fuer-menschen-mit-behinderungen/ ; jeweils zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

[2] Weitere Informationen im Forschungsbericht der Autorin, vgl. S. 6–7.

[3] Das Projekt wurde im Rahmen des LVR-Traineeprogrammes durchgeführt.

[4] Die Interviewleitfragen sowie der Fragebogen sind im Projektbericht einsehbar, vgl. http://www.inklusionsamt.lvr.de/fachpraktikerausbildung; zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

[5] Für eine Übersicht, vgl. http://www.inklusionsamt.lvr.de/fachpraktikerausbildung; zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

[6] Im Forschungsbericht können drei weitere Bausteine, Berufsschule, Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) und Austausch, nachgelesen werden.

[7] Für weitere Informationen, vgl. https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/F6F5B60CA68C0324C12584B1003DC09D/$file/Vorlage14_3671.pdf; zuletzt abgerufen am 04.06.2020.

[8] „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule–Beruf in NRW“, vgl. https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/inklusionsamt/uebergang_schule_beruf_1/star/star.jsp; zuletzt abgerufen am 04.06.2020.


Stichwörter:

Art. 24 UN-BRK, Art. 27 UN-BRK, Ausbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufsausbildung, Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen


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