11.12.2025 D: Konzepte und Politik Lamb et al.: Beitrag D12-2025

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber – (k)eine große Familie?

Dieser Beitrag stellt Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projekts „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Im Jahr 2022 wurden die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA; § 185a SGB IX) als neues Instrument im Kanon etablierter Instrumente zur Förderung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel implementiert, Arbeitgebende zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu beraten und dabei zu unterstützen. Dieser Implementations- und Verstetigungsprozess wird im EvaEfA-Projekt aus innovationstheoretischer Perspektive evaluiert. Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, müssen die EAA in ihren jeweiligen Regionen gut vernetzt sein (§ 185a SGB IX Absatz 4). Mit wem sich die EAA konkret vernetzen sollen, ist im Gesetz jedoch nicht geregelt. Netzwerkübergreifend konnten zwar fünf für die Arbeit der EAA besonders wichtige Akteure („die Big Five der EAA“) ermittelt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, wie unterschiedlich oder wie ähnlich die EAA in verschiedenen Regionen bzw. Bundesländern arbeiten. Der Beitrag untersucht die Netzwerke (N = 10) acht weiterer EAA-Regionen außerhalb des Rheinlands. Nach einer Beschreibung der Netzwerkstrukturen werden mögliche Gründe für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den EAA-Netzwerken verschiedener Regionen diskutiert.

(Zitiervorschlag: Lamb et al.: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber – (k)eine große Familie?; Beitrag D12-2025 unter www.reha-recht.de; 11.12.2025)

I. Einleitung

Dieser Beitrag stellt Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projekts „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Im Jahr 2022 wurden die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber[1][2] als neues Instrument im Kanon etablierter Instrumente zur Förderung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel implementiert, Arbeitgebende zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu beraten und dabei zu unterstützen. Dieser Implementations- und Verstetigungsprozess wird im EvaEfA-Projekt aus innovationstheoretischer Perspektive evaluiert.[3] Damit verwoben stellen sich Fragen danach, welche weiteren Akteure im System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe agieren und wie die EAA das System ergänzen.[4] Denn die EAA treten in ein bereits bestehendes System ein. Dieses Eintreten kann mit der Veränderung familiärer Strukturen verglichen werden.[5] Jede Familie hat ihre eigenen Regeln. Tritt ein neues Familienmitglied in eine bereits bestehende Familie ein, können sich Praktiken und Dynamiken verändern: Neue Aufgaben werden vergeben, Ressourcen werden frei gesetzt etc.[6] Auf praktischer Ebene stellt sich – metaphorisch gesprochen – also die Frage, wie die EAA diese bereits bestehende „Akteurs-Familie“ erweitern und mit welchen „Familienmitgliedern“ sie konkret zusammenarbeiten. Denn um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, müssen die EAA in ihren jeweiligen Regionen gut vernetzt sein (§ 185a SGB IX Absatz 4). Mit wem sich die EAA konkret vernetzen sollen, ist im Gesetz nicht geregelt. Daher untersuchten Lamb et al.[7] die Netzwerkstrukturen der EAA im Rheinland und stellten fest, dass die EAA vor allem mit Akteuren aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe zusammenarbeiten. Netzwerkübergreifend konnten fünf für die Arbeit der EAA besonders wichtige Akteure („die Big Five der EAA“) ermittelt werden.[8] Diese bilden die „Kernfamilie der EAA“. Unklar ist, ob diese fünf „Familienmitglieder“ auch zum Kernnetzwerk anderer EAA-Regionen, außerhalb des Rheinlands, zählen. Denn obwohl die EAA bundesweit flächendeckend implementiert wurden, variiert die konzeptionelle Ausgestaltung der EAA je nach Bundesland, z. B. durch unterschiedliche Trägerstrukturen.[9] So wurden in einigen Bundesländern Träger beauftragt, die als „arbeitgebernah“ beschrieben werden können.[10] Der Kontakt zu Arbeitgebenden wurde von Befragten etwa als näher beschrieben, wenn in der Trägerinstitution z. B. Kontaktlisten mit Arbeitgebenden vorliegen, wie z. B. bei Kammern. Bei anderen Trägern müssen die Kontakte zu Arbeitgebenden hingegen erst erschlossen werden, sodass die Institutionen als eher „arbeitgeberfern“ beschrieben wurden.[11] Auch der Integrationsfachdienst (IFD) wurde in diesem Zusammenhang eher als „arbeitgeberfern“ qualifiziert. Grund dafür ist, dass der IFD kein wirtschaftlicher Akteur ist, sondern eine Institution aus dem System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, die vor allem auch Menschen mit Behinderungen berät und unterstützt. Als näher kann der Kontakt zu den Arbeitgebenden auch eingeordnet werden, wenn sich die Trägerinstitution bereits selbst als „arbeitgebernah“ einstuft, das kann auch über die Namenswahl (z. B. „Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ [FAW]) der Fall sein. In anderen Bundesländern sind eher „arbeitgeberferne“ Träger eingebunden (z. B. der IFD). Diese Einordnung erfolgte qualitativ anhand eines Kontinuums, welches sich zwischen den beiden Polen „nah“ und „fern“ aufspannt.[12] Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, wie unterschiedlich oder wie ähnlich die EAA in verschiedenen Regionen bzw. Bundesländern sind: Handelt es sich um ähnliche Familienstrukturen oder um unterschiedliche? Daher untersucht der Beitrag die Netzwerke (N = 10) acht weiterer EAA-Regionen außerhalb des Rheinlands. Nach einer Beschreibung der Netzwerkstrukturen werden mögliche Gründe für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den EAA-Netzwerken verschiedener Regionen diskutiert.

II. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA; § 185a SGB IX)

Zielgruppe der EAA sind Unternehmen bzw. Arbeitgebende. Konkret sollen sie Arbeitgebende zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten, über vorhandene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren und bei der Beantragung dieser unterstützen (§ 185a SGB IX). Um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, benötigen die EAA fundiertes Fachwissen über das System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe.[13] Zudem müssen sie die strukturelle und rechtliche Komplexität dieses Systems durchdringen[14] und sich mit den relevanten Akteuren des Systems (z. B. Leistungserbringer und Kostenträger) vernetzen. Lamb et al.[15] stellten fest, dass fünf Akteure („die Big Five der EAA“) die „Kernfamilie der EAA“ bilden und besonders wichtig für die Arbeit der EAA sind: der IFD, die EAA-Kolleginnen und Kollegen, das LVR-InA, die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben (Fachstelle) und die Agentur für Arbeit (AA). Dass sich die EAA selbst zu den „Big Five“ bzw. zur „Kernfamilie“ zählen, hängt damit zusammen, dass die EAA-Kolleginnen und Kollegen wie auch ihre fachliche Koordination wichtig für ihre Arbeit sind. Ob es sich bei den EAA-Kolleginnen und Kollegen um Fachberaterinnen und Fachberater aus der eigenen Region oder aus anderen Bundeländern handelt, kann basierend auf der Datenbasis nicht beantwortet werden. Die Analysen zeigten außerdem, dass diese fünf Akteure zentrale Unterstützungsleistungen erbringen, Entscheidungs- und Kostenträgerfunktionen innehaben, bei Anträgen beteiligt sind, eng mit den EAA vernetzt sind und bei der Kontaktvermittlung sowie Einarbeitung unterstützen.[16]

Unklar ist jedoch, mit welchen Akteuren die EAA in anderen Regionen Deutschlands zusammenarbeiten bzw. welche Akteure die „Kernfamilien der EAA“ bilden. Die EAA nehmen ihren gesetzlichen Auftrag unter sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen wahr. So kann beispielsweise das LVR-Gebiet auf eine historisch gewachsene Netzwerkstruktur zurückgreifen, in der bereits vor der gesetzlichen Einführung der EAA Netzwerkkontakte etabliert wurden.[17] Empirisch zeigt sich dies darin, dass Institutionen, die bereits vor Einführung der EAA mit der Aufgabe inklusionsorientierter Arbeitgebendenberatung betraut waren (z. B. Handwerkskammer [HWK]), stärker in das Gesamtnetzwerk der EAA eingebunden sind als Akteure, die erst mit der Einführung der EAA diese Aufgabe übernommen haben (z. B. FAW). Gleichzeitig weisen die verschiedenen EAA-Regionen strukturelle Unterschiede auf.[18] Im LVR-Gebiet sind externe Trägerinstitutionen eingebunden, darunter Kammern (Handwerkskammer [HWK], Industrie- und Handelskammer [IHK] sowie Landwirtschaftskammer [LWK]), Bildungsträger (FAW) sowie klassische Leistungserbringer der Rehabilitation und Teilhabe (IFD).[19] In anderen Bundesländern, z. B. in Bayern oder Bremen, ist hingegen ausschließlich der IFD beauftragt.[20] In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (NRW) [21] wurden zudem Kammern eingebunden. Darüber hinaus arbeiten einige Bundesländer mit Bildungsträgern oder sonstigen Dienstleistern zusammen: z. B. Berlin, Hamburg oder Sachsen.[22] Bildlich gesprochen gibt es also „arbeitgeberfernere“ EAA-Regionen mit direkter Nähe zum System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe (in IFD-Trägerschaft) und „arbeitgebernähere“ Trägerstrukturen (EAA-Regionen in Trägerschaft der Kammern), die eher in der Peripherie oder außerhalb des Rehabilitationssystems zu verorten sind. Vor dem Hintergrund der heterogenen Träger- und Vorgängerstrukturen ist anzunehmen, dass sich die Netzwerke der EAA regions- und trägerspezifisch unterscheiden. Gleichzeitig könnte der für alle geltende gesetzliche Auftrag zur Folge haben, dass sich die Netzwerkstrukturen in den einzelnen „EAA-Familien“ bundesweit ähneln. Daher untersucht der Beitrag folgende Forschungsfrage: Sind die Netzwerke der EAA unterschiedlicher Regionen durch die gleichen zentralen Netzwerkpartnerinnen und -partner („Big Five der EAA“: IFD, EAA, AA, Fachstelle und InA) geprägt oder zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Regionen? Um dies empirisch zu überprüfen, wurden die Netzwerke aus verschiedenen Bundesländern bzw. Regionen über egozentrierte Netzwerkkarten[23] erhoben. Das Prozedere wird im nachfolgenden Abschnitt beschrieben.

III. Datenerhebung und -analyse

Zur Erhebung der bestehenden EAA-Netzwerke wurden im Rahmen eines Workshops (Erhebungszeitpunkt: November 2024) egozentrierte Netzwerkkarten erhoben. Teilgenommen haben N = 10 Fachberaterinnen und Fachberater, die unmittelbar in der operativen Arbeit der EAA tätig sind. Sie sind in folgenden acht Bundesländern[24] tätig: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die EAA-Fachberaterinnen und Fachberater zeichneten sämtliche für ihre Arbeit relevanten Netzwerkkontakte unter folgender Fragestellung auf einer egozentrierten Karte ein: „A) Welche Institutionen zählen zu Ihren persönlichen Netzwerkkontakten bei Ihrer Arbeit als EAA-Fachberaterin und Fachberater?“ Im Anschluss diskutierten sie die Netzwerke in einer Kombination aus Einzel- und Gruppenarbeitsphasen. Zudem wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter folgender Leitfrage aufgefordert, ihre fünf wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und Partner zu nennen und zu begründen, warum diese Kontakte besonders wichtig sind: B) „Nennen Sie Ihre fünf wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und -partner. Warum haben Sie diese fünf Netzwerkpartnerinnen und -partner genannt?“ Die erhobenen Daten wurden deskriptiv ausgewertet und anschließend im dialogisch-partizipativen Verfahren[25] mit EAA-Expertinnen und -Experten diskutiert und kommunikativ validiert.

IV. Ergebnisse

Im Fokus dieser Untersuchung stehen die fünf wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und
-partner bzw. „Familienmitglieder der EAA“. Zur Darstellung der Ergebnisse werden zwei unterschiedliche Analyseperspektiven genutzt.

 

1. Auszählung genannter Akteure in den Netzwerkkarten:

Die deskriptive Auszählung der eingetragenen Akteure in den N = 10 Netzwerkkarten zeigt, dass die EAA an unterschiedlichen Standorten Deutschlands insgesamt N = 168 Netzwerkpartnerinnen und -partner als wichtig für ihre eigene Arbeit betrachten. Für die Auswertung der „Big Five der EAA“ bzw. der „Kernfamilie“ erfolgte zunächst eine Gruppierung der in den Netzwerkkarten genannten Akteure. Namentlich erfasst sind dabei jene Akteure, die mindestens zweimal genannt sind (z. B. Agentur für Arbeit). Alle weiteren Netzwerkkontakte sind unter übergeordneten Kategorien zusammengefasst (z. B. „Sonstige“, „Sonstige wirtschaftsnahe Akteure“). Werden die „Big Five der EAA“ basierend auf der Anzahl der Nennungen der Akteure in den Netzwerkkarten ausgezählt, ergibt sich folgende Rangfolge[26]:

„Big Five der EAA“ – Auszählung genannter Akteure in den Netzwerkkarten

  1. Agentur für Arbeit (AA), n = 14
  2. Deutsche Rentenversicherung (DRV), n = 12
  3. Integrations-/Inklusionsamt (InA), n = 12
  4. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), n = 10
  5. Integrationsfachdienst (IFD), n = 10

2. Auszählung qualitativer Antworten:

Zudem können die „Big Five der EAA“ basierend auf den qualitativen Antworten der EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater ausgewertet und quantifiziert werden. Die EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater notierten auf einem separaten Arbeitsblatt, welche fünf Netzwerkkontakte am wichtigsten für ihre Arbeit sind. Diese Auswertung zeigt, dass folgende Akteure die fünf wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und -partner bzw. „Familienmitglieder“ der EAA sind:

„Big Five der EAA“ – Auszählung qualitativer Antworten[27]

  1. Integrationsfachdienst (IFD), n = 11
  2. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), n = 7
  3. Integrations-/Inklusionsamt (InA), n = 6
  4. Agentur für Arbeit (AA), n = 5
  5. Arbeitgeber- und Unternehmerverbände, n = 4

Ein Vergleich der beiden Ergebnisdarstellungen A) und B) zeigt, dass vier von fünf Netzwerkpartnerinnen und -partner (InA, IFD, AA und EAA) unabhängig von der Auswertungsmethode zu den „Big Five der EAA“ zählen.

Um die Bedeutung dieser Akteure zu veranschaulichen, begründeten die EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater ihre Auswahl der „Big Five“ mit Stichworten auf einem Arbeitsblatt. In Tabelle 1 finden sich ausgewählte Beispiele der genannten Begründungen. Zusammenfassend zeigen die Antworten der Fachberaterinnen und Fachberater, dass die wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und -partner der EAA zentrale Funktionen im Netzwerk übernehmen: Sie agieren teilweise als Kostenträger, leisten fachliche Beratung sowie Unterstützung und verfügen über spezifische Expertise. Darüber hinaus vermitteln sie Kontakte, etwa zu Arbeitgebenden, und tragen so wesentlich zur Arbeit der EAA bei.

Tabelle 1. Gründe für die Wichtigkeit zentraler Netzwerkkontakte.

Akteure

Beispielantworten

Agentur für Arbeit (AA)

„Kontaktherstellung bei Einstellungen, Abklärung Förderung auf dem kurzen Dienstweg, regelmäßige Kooperationstreffen“

„Von dort kommen die meisten Anfragen“

Integrations-/Inklusionsamt (InA)

„Unterstützung bei Fragen etc.“

„Viel Support, Fachtage“

„Gute Kenntnisse gesetzlicher Rahmen, „unbekannte Produkte + Zugänge bekannt“

Integrationsfachdienst (IFD)

„Übergabe von Einzelfällen, Austausch zu Einzelfällen“

„Zusammenarbeit zur […] Steuerung der EAA, insbesondere Vereinheitlichung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung“

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

„Fachlicher Support, persönliche Beziehungen, Ideengeber“

„Zugriff/ Erweiterung der Netzwerke“

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

„Wichtiger Kostenträger für berufliche Reha, großes Netzwerk an AGs [Arbeitgeber*innen]“

„Regelmäßiger Austausch der Aufträge“

Arbeitgeber- und Unternehmerverbände

„Vermittlung, Pool potenzieller Arbeitgeber“

„Wegbereiter zu den Unternehmen“

Anmerkungen. Die Reihenfolge der Akteure ist zufällig. Aufgeführt werden alle Akteure, die basierend auf Auswertungsmethode A oder B zu den „Big Five der EAA“ zählen.

V. Diskussion

Obwohl die EAA bundesweit flächendeckend implementiert wurden, unterscheiden sich die konzeptionelle Ausgestaltung sowie die Vorlaufstrukturen je nach Bundesland teils erheblich.[28] Daher untersucht der Beitrag die Netzwerkstrukturen acht verschiedener EAA-Regionen unter der Leitfrage: Handelt es sich bei den EAA in verschiedenen Regionen um Familien mit ähnlichen oder unterschiedlichen Strukturen? Er diskutiert außerdem Gründe für Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und -partnern.

Im Fokus der Untersuchung standen die Netzwerke (N = 10) acht EAA-Regionen außerhalb des LVR-Gebiets im Rheinland. Mit zwei unterschiedlichen Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden wurden die „Big Five der EAA“ ermittelt. Beide Methoden aggregieren die Netzwerkdaten der 10 Karten. Auswertungsmethode A ermittelt die „Kernfamilie“ bzw. die „Big Five der EAA“ über die quantitative Auszählung genannter Akteure in den Netzwerkkarten. Bei diesem Vorgehen definiert die Auswertungsmethode, welche Akteure zu den „Big Five der EAA“ zählen. In Methode B entscheiden die befragten EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater, wer die „Big Five der EAA“ sind und begründen ihre Auswahl inhaltlich. Die qualitativen Angaben wurden für eine aggregierte Ergebnisdarstellung quantifiziert und in eine Rangfolge gebracht. Berichtet wurden in diesem Beitrag lediglich die fünf häufigsten Nennungen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Netzwerkkontakte der EAA, die quantitativ am häufigsten in den Netzwerkkarten aufgeführt wurden, auch qualitativ zu den „Big Five der EAA“ zählen. Unabhängig von der Auswertungsmethode bilden InA, IFD, AA und EAA-Kolleginnen und Kollegen die „Kernfamilie“ der EAA. Die „Familienmitglieder“ DRV und Arbeitgeber- und Unternehmerverbände rücken je nach Auswertungsmethode in den Kernfamilienbereich und sind damit beide aus unterschiedlichen Gründen wichtig für die Arbeit der EAA.

Gemeinsamkeiten zwischen den EAA-Netzwerken:

Die Analyse der zentralen Netzwerkpartnerinnen und -partner der EAA zeigt Gemeinsamkeiten zwischen verschiedenen Regionen. Der IFD, die AA, die EAA sowie das InA zählen zu den wichtigsten Akteuren der EAA. Diese Übereinstimmung zwischen dem LVR-Gebiet im Rheinland[29] sowie anderen EAA-Regionen lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Zum einen handelt es sich beim IFD und der AA um große Institutionen mit breiter Zuständigkeit und hoher Sichtbarkeit im System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Zum anderen ist die AA der einzige Akteur in diesem System, der einen gesetzlich geregelten Vermittlungsauftrag hat (§ 35 SGB III). So ist die AA dazu verpflichtet, „Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten“ (§ 35 SGB Absatz 1 Satz 1). Ist die berufliche Eingliederung der betroffenen Personen voraussichtlich erschwert, soll eine „verstärkte vermittlerische Unterstützung“ bereitgestellt werden (§ 35 SGB Absatz 1 Satz 3). Die EAA haben nicht die Möglichkeit, konkrete Personen bzw. potenzielle Arbeitnehmende zu vermitteln, wenn sie Arbeitgebende beraten oder für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Dafür ist ausschließlich die AA zuständig. Der IFD ist im Vergleich zu den EAA nicht nur Ansprechpartner für Arbeitgebende, sondern vor allem Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen. Für ein umfassendes Unterstützungsangebot im konkreten Beratungsfall ist somit die Zusammenarbeit zwischen EAA – als primäre Anlaufstelle für Arbeitgebende – und dem IFD – als Anlaufstelle für Arbeitnehmende mit Behinderung – erforderlich. Zudem ist der IFD in vielen Bundesländern, auch im LVR-Gebiet (Rheinland), als Träger aktiv in die Arbeit der EAA eingebunden.[30] Dass die EAA selbst zu den wichtigsten Netzwerkpartnerinnen und -partner zählen, belegt, dass die eigenen Kolleginnen und Kollegen wichtig für die Arbeit der EAA sind und deckt sich mit den Ergebnissen aus dem Rheinland.[31] Beachtenswert ist die Bedeutung der InA, die koordinierende Funktionen und Aufgaben der EAA übernehmen. Denn die InA beauftragen nicht nur die EAA, sondern auch andere Akteure im System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, beispielsweise den IFD.

Unterschiede zwischen den EAA-Netzwerken:

Gleichzeitig werden auch Unterschiede zwischen dem LVR-Gebiet[32] und anderen EAA-Regionen sichtbar. Je nach Auswertungsmethode treten die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Arbeitgeber- und Unternehmerverbände unterschiedlich stark in Erscheinung. Grund für diese abweichende Gewichtung könnte die Struktur der DRV im Rheinland sein. Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Knappschaft Bahn-See, der DRV Rheinland und der DRV Westfalen existieren mehrere Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Rheinland tätig sind und jeweils ihre organisatorischen Besonderheiten und Zugänge für die EAA haben (Ergebnis des dialogisch-partizipativen Verfahrens). Interessant erscheint die Rolle der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände. Während sie in der bundesweiten Betrachtung zu den „Big Five“ bzw. zur „Kernfamilie der EAA“ zählen, gilt dies nicht für das LVR-Gebiet im Rheinland.[33] Eine plausible Erklärung bietet die spezifische Situation in Nordrhein-Westfalen: Hier fungiert die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben als Schnittstelle und Gatekeeper zwischen EAA und Arbeitgebenden.[34] Diese institutionelle Besonderheit könnte dazu beitragen, dass die Arbeitgeber- und Unternehmerverbände in den rheinländischen Netzwerken weniger stark sichtbar werden, obwohl ihnen auf überregionaler Ebene eine größere Bedeutung zukommt. Außerdem wäre denkbar, dass die EAA im Rheinland aufgrund ihrer Träger- und Vorlaufstruktur eher in direktem Kontakt mit den Arbeitgebenden stehen und dieser Kontakt weniger über Arbeitgeber- und Unternehmerverbände bzw. über Dritte vermittelt wird. Im Rheinland sind verschiedene Kammern sowie die FAW in die Trägerstruktur eingebunden (Ergebnis des dialogisch-partizipativen Verfahrens). EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater, die bei den Kammern arbeiten, können potenziell auf Arbeitgebendenlisten zurückgreifen, die einen direkten Zugang zu den Arbeitgebenden ermöglichen.[35] Dies spiegelt sich auch in den Fallzahlen der EAA wider. Im Jahr 2024 hatten die EAA im Rheinland mehr direkte Kontakte zu den Arbeitgebenden als indirekte Kontakte, die über Dritte (z. B. durch Netzwerkpartnerinnen und -partner) hergestellt wurden (Ergebnis des dialogisch-partizipativen Verfahrens). Zudem knüpfen die EAA im Rheinland an eine lang gewachsene Struktur der Arbeitgebendenberatung an.[36] Diese Vorlaufstrukturen könnten Unterschiede zwischen den Netzwerken der EAA im Rheinland und anderen Bundesländern erklären.[37] Allgemein muss beachtet werden, dass die Netzwerkdaten aus dem Rheinland eine Vollerhebung aus dem Jahr 2023 darstellen.[38] Die Ergebnisse des vorliegenden Beitrags beziehen sich auf das Jahr 2024 und stellen keine Vollerhebung dar. Abgebildet wurden die Netzwerkstrukturen von = 10 EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater aus N = 8 verschiedenen Bundesländern. Damit sind Unterschiede zwischen dem Rheinland und anderen EAA-Regionen potenziell auch auf die unterschiedlichen Erhebungszeitpunkte sowie die unvollständige Abbildung der Netzwerkstrukturen zurückzuführen.

VI. Fazit

Insgesamt betrachtet zeigen die explorativen Ergebnisse der Netzwerkanalyse, dass die EAA standortübergreifend vergleichbare Netzwerkstrukturen aufweisen und damit bildlich gesprochen Familien mit ähnlichen Strukturen bilden. Damit erscheinen bundesweite EAA-Netzwerktreffen zielführend, da sie den regelmäßigen Austausch fördern und Synergien ermöglichen, indem von Erfolgsfaktoren der Netzwerk- und Zusammenarbeit gelernt werden kann. Zudem können gemeinsame Tagungen eine geeignete Plattform bieten, um Herausforderungen sowie förderliche Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnerinnen und -partnern sowie Arbeitgebenden zu identifizieren. Für weiterführende Analysen erscheint es sinnvoll, die bestehenden Netzwerkstrukturen mit quantitativen Indikatoren – insbesondere den Beratungszahlen – in Beziehung zu setzen, um potenzielle Zusammenhänge zwischen Netzwerk, Kooperationsmustern und der Beratungsquantität und -qualität der verschiedenen Standorte und Bundesländer empirisch zu überprüfen. Zudem ist es wichtig, die Erhebung zu erweitern, da die vorliegenden Befunde keine Vollerhebung darstellen. Entsprechend sollten einerseits zukünftig alle 16 Bundesländer untersucht werden und andererseits sollten mehrere EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater pro Bundesland befragt werden, um ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten.

Danksagung

Wir bedanken uns bei allen an diesem Forschungsprojekt beteiligten Personen aus der EAA-Steuerungsgruppe des LVR-Inklusionsamtes im Rheinland, die im Rahmen des partizipativ-dialogischen Verfahrens maßgeblich zur Verbesserung dieses Forschungsvorhabens beigetragen haben. Unser besonderer Dank gilt den Fachberaterinnen und Fachberatern der EAA, die am Workshop auf der EAA-Bundestagung in Leipzig teilgenommen und ihr Einverständnis zur Weiterverarbeitung und Veröffentlichung der Daten gegeben haben.

Literatur

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (2025). Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Einrichtung, Betrieb und Aktivitäten [Berichtszeitraum 01.01.2024–31.12.2024]. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), abrufbar unter www.bih.de/fileadmin/user_upload/Bereich-INA/EAA/EAA_BIH_Bericht_2024_PDF-UA.pdf, zuletzt abgerufen am 11.12.2025.

Lamb, S., Sartor, T., Jochmaring, J., Pelka, B., Kuhn, J.‑T. & York, J. (2024a). Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil I: Einführung und Forschungsgerüst; Beitrag D13-2024, 03.12.2024, abrufbar unter www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_D/2024/D13-2024_Die_Einheitlichen_Ansprechstellen_f%C3%BCr_Arbeitgeber_Teil_I.pdf.

Lamb, S., Sartor, T., Jochmaring, J., Pelka, B., Kuhn, J.‑T. & York, J. (2024b). Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil II: Ergebnisse der Netzwerkanalyse; Beitrag D14-2024, 09.12.2024, abrufbar unter www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_D/2024/D14-2024_Die_EAA_im_Rheinland_-_Teil_II.pdf

Lamb, S., Sartor, T., Jochmaring, J., Pelka, B., Kuhn, J.‑T. & York, J. (2024c). Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil III: Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung; Beitrag D15-2024, 13.12.2024, abrufbar unter www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_D/2024/D15-2924_Die_Einheitlichen_Ansprechstellen_f%C3%BCr_Arbeitgeber_Teil_III.pdf  

Schulze, S., Lamb, S., Jochmaring, J., Kuhn, J.‑T., Bastian Pelka & York, J. (2025). Vernetzungshandbuch der EAA im Rheinland. Technische Universität Dortmund, abrufbar unter https://doi.org/10.17877/DE290R-25532, zuletzt abgerufen am 10.12.2025.

York, J., Lamb, S., Jochmaring, J., Schulze, S. & Pelka, B. (2025). Berufliche Rehabilitation und Teilhabe partizipativ im Dialog erforschen – Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Gemeinsam leben, 33(4), 239–246.

York, J., Sartor, T., Lamb, S., Jochmaring, J., Schulze, S., Kuhn, J.‑T. & Pelka, B. (2025). Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. WSI Mitteilungen, 78(4), 263–270.

York, J., Sartor, T., Lamb, S., Schulze, S., Jochmaring, J., Kuhn, J.‑T. & Pelka, B. (under review). Innovation Biography as an Instrument to Evaluate Inclusion Policy: The Case of Single Contact Points for Employers, Germany.

Beitrag von Sarah Lamb, Sarah Schulze, Bastian Pelka und Jana York, alle Technische Universität Dortmund

Fußnoten

[1] Immer dann, wenn dieser Text auf den § 185a SGB IX rekurriert, wird die dort verwendete Form „Arbeitgeber“ beibehalten.

[2] EAA; § 185a SGB IX.

[3] York et al., 2025.

[4] Ebd.

[5] Schulze et al., 2025.

[6] Ebd.

[7] Lamb et al., 2024a, 2024b, 2024c.

[8] Lamb et al., 2024b.

[9] Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), 2025; York et al., under review.

[10] Schulze et al., 2025.

[11] Ebd.

[12] Ebd.

[13] York et al., under review.

[14] Ebd.

[15] Lamb et al., 2024a, 2024b, 2024c.

[16] Lamb et al., 2024b.

[17] York et al., under review.

[18] BIH, 2025.

[19] York et al., under review.

[20] BIH, 2025.

[21] In NRW gliedern sich die Strukturen in die Regionen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) und das Rheinland auf, für die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig ist.

[22] BIH, 2025.

[23] Lamb et al., 2024a.

[24] Bei der Zusammenstellung der Bundesländer wurde darauf geachtet, eine möglichst heterogene Auswahl zu treffen. Die Auswahl und die Anzahl der Teilnehmenden wurden durch den Veranstalter begrenzt, da der Workshop im Rahmen eines bundesweiten EAA-Netzwerktreffens (https://www.bih.de/bih/aktuelle-meldungen/detail/netzwerktreffen-der-eaa-beraterinnen-und-berater/) stattfand.

[25] York et al., 2025.

[26] Die „Sonstigen Akteure“, die basierend auf der Auszählung mit zu den fünf am häufigsten genannten Netzwerkpartnerinnen und -partner zählen (sonstige Akteure, n = 15 und sonstige wirtschaftsnahe Akteure, n = 11) wurden für diese Auszählung ausgeschlossen.

[27] Nicht alle Fachberaterinnen und Fachberater gaben fünf Akteure an

[28] BIH, 2025.

[29] Lamb et al., 2024b.

[30] BIH, 2025.

[31] Lamb et al., 2024b.

[32] Ebd.

[33] Ebd.

[34] Ebd.; Lamb et al., 2024c.

[35] Schulze et al., 2025.

[36] York et al., under review.

[37] Lamb et al., 2024b.

[38] Lamb et al., 2024a.


Stichwörter:

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), Beratung, Arbeitgeberverantwortung, Berufliche Rehabilitation, Evaluation, Forschungsbericht, Teilhabeforschung


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.