28.05.2021 D: Konzepte und Politik Samray, Weller: Beitrag D24-2021

Methodische Herausforderungen bei empirischen Erhebungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

Dr. Sabrina Weller und David Samray (beide Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB) erörtern in ihrem Beitrag methodische Herausforderungen bei Erhebungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. So schließen bestimmte Erhebungsmethoden Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen aus und reduzieren somit die Aussagekraft der Daten. Die Autorin und der Autor schließen ihren Beitrag u.a. mit dem Vorschlag, die Datensätze verschiedener Studien zu verknüpfen und gemeinsam auszuwerten, um weitere Erkenntnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu erhalten.

(Zitiervorschlag: Samray, Weller: Methodische Herausforderungen bei empirischen Erhebungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben; Beitrag D24-2021 unter www.reha-recht.de; 28.05.2021)

I. Einleitung

Spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 ist das sozialwissenschaftliche Interesse an der Erforschung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen mehr in den Fokus gerückt. In der Berichterstattung zu Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen werden amtliche und nichtamtliche Datenbestände herangezogen, wobei das Vorliegen einer Behinderung größtenteils über das Vorliegen eines amtlich anerkannten Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dieses Vorgehen erlaubt zwar eine eindeutige Abgrenzung und eine Vergleichbarkeit verschiedener Datensätze, es ist jedoch mit Selektivitätsproblemen verbunden. Im Nachfolgenden werden die Nachbefragung der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von 2018 und die Sondererhebung des BIBB-Qualifizierungspanels 2020 herangezogen, um methodische Herausforderungen bei empirischen Erhebungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu diskutieren. Es wird die Position vertreten, dass Individualdaten trotz methodischer Einschränkungen eine umfänglichere Analyse zulassen als Betriebsdaten. Durch die Einbeziehung von Betriebsdaten in die Analyse kann indes ein vollständigeres Bild über die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewonnen werden und ist in diesem Sinne empfehlenswert.

II. Amtliche Anerkennung einer Behinderung und Selektivitätsproblematik

Für Untersuchungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wird häufig auf amtliche Daten[1] zurückgegriffen, die Informationen über Menschen mit einem anerkannten GdB enthalten. Dieses Vorgehen ist vor allem der Datenlage geschuldet.[2] Ein Vorteil dabei besteht darin, dass die amtliche Anerkennung einer Behinderung in Form des GdB einen bundesweiten Referenzpunkt darstellt. Allerdings ergeben sich auch Selektivitätsprobleme: Da die amtliche Anerkennung einer Behinderung den Antrag einer betroffenen Person und dessen Bewilligung voraussetzt, werden nicht alle Berechtigten in amtlichen Statistiken erfasst, sodass eine Dunkelziffer existiert.[3] Studien weisen darauf hin, dass 60 % der Frauen und 40 % der Männer mit einer starken und dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung keinen Behindertenausweis besitzen.[4] [5]

Auch in nichtamtlichen Datenerhebungen, die Behinderung über die Frage nach dem Vorliegen einer „amtlich anerkannten Behinderung“ operationalisieren, werden Menschen ohne anerkannten GdB folglich als „nicht behindert“ kategorisiert. Gründe dafür, dass Anspruchsberechtigte eine Behinderung nicht anerkennen lassen, können Informationsdefizite oder auch die Angst vor Stigmatisierung sein.[6] [7] Anspruchsberechtigte Personen möchten ggf. nicht als behindert kategorisiert werden oder nehmen sich selbst mitunter nicht als behindert wahr.[8] Weiterhin bestehen für Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, bei der es keine Aussicht auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung gibt, wenig Anreize, ihre Behinderung anerkennen zu lassen. Viele rechtliche Vorteile und Leistungen sind an das Vorliegen einer Schwerbehinderung geknüpft. Auch die Anerkennungspraxis im zuständigen Versorgungsamt oder die Qualität ärztlicher Atteste kann Einfluss darauf haben, ob eine Behinderung anerkannt wird oder nicht. Mitunter können Menschen mit Behinderungen von einer Anerkennung bzw. einem Widerspruch Abstand nehmen, wenn es aufgrund einer besonders „strengen“ amtlichen Prüfung oder aufgrund eines schlecht formulierten Attestes nicht im ersten Versuch zu einer formalen Anerkennung ihrer Behinderung kommt. Somit ergeben sich Einschränkungen, wenn in amtlichen Statistiken und in der empirischen Forschung lediglich das Vorliegen einer anerkannten (Schwer)Behinderung erhoben wird. Ein positives Gegenbeispiel stellt der „Teilhabesurvey“ dar, welcher nicht nur das Vorliegen einer amtlich anerkannten Behinderung erfragt, sondern zusätzlich subjektive Einschätzungen der Befragten zu ihrem eigenen Gesundheitszustand und zum Gesundheitszustand von Haushaltsmitgliedern beinhaltet.[9]

Neben der Problematik, die sich aus dem Bezug von Erhebungen auf die amtliche Anerkennung von Behinderung ergibt, bestehen weitere methodische Herausforderungen bei der Erfassung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Diese werden nachfolgend mit Verweis auf eine Individualdaten- und eine Betriebsdatenerhebung beleuchtet. 

III. Individualdatenerhebung – Nachbefragung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018

Da bislang für Deutschland keine detaillierten repräsentativen Daten zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen differenziert nach Art der Beeinträchtigung vorliegen,[10] zielt die Nachbefragung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (ETB) 2018 darauf ab, diese Datenlücke zu schließen.[11]  Die Nachbefragung umfasst 1.018 Personen, wobei die Hälfte der Befragten (509 Personen) eine Behinderung haben. Die Befragten hatten im Rahmen der ETB 2018 einer möglichen Wiederbefragung zugestimmt, wobei sie nicht über das Thema das Nachbefragung informiert wurden. Das Vorliegen einer Behinderung wird zum einen anhand der Frage gemessen, ob eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung besteht. Auf diese Weise werden auch Menschen mit Behinderungen erfasst, die diese nicht haben anerkennen lassen oder deren Anerkennungsantrag von Amtsseite abgelehnt wurde. Zum anderen wird erfasst, ob eine amtliche Anerkennung der Behinderung vorliegt. In der Nachbefragung der ETB 2018 geben rund 86 % der befragten Erwerbstätigen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung an, dass für die Beeinträchtigung bzw. Behinderung keine amtliche Anerkennung vorliegt. Bei rund 14 % liegt hingegen keine Anerkennung vor. Die Daten erlauben zusätzlich eine Differenzierung nach dem GdB, dem Zeitpunkt des Eintrittes und der Art der Beeinträchtigung. Ein zentraler Vorteil der Nachbefragung besteht darin, dass die dortigen Angaben mit den Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 zusammengeführt werden können und sich damit detaillierte Analysen zur Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen realisieren lassen (z. B. Tätigkeitsstruktur und Arbeitszufriedenheit).

Eine Auswertung der Mehrfachantworten zur Art der vorliegenden Beeinträchtigungen ergibt, dass einige nur sehr selten von den befragten Erwerbstätigen genannt wurden. So gibt ausschließlich eine Person an, eine Suchterkrankung zu haben, drei Personen nennen Sprachprobleme, 16 Personen geben an, kognitive Beeinträchtigungen zu haben und 43 Personen sind hörbeeinträchtigt. Für die äußerst schwache Besetzung einiger Formen von Beeinträchtigungen könnte es verschiedene Gründe geben. Aus der Literatur ist bekannt, dass der Beschäftigungsanteil von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung sowie von Personen mit einer kognitiven Einschränkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr gering ist. [12] [13] [14] Zudem ist es möglich, dass eine vorliegende Erkrankung seitens der Befragten nicht angegeben wird, etwa aus Angst vor Diskriminierung.[15] Nicht zuletzt könnte die Erfassung der Beeinträchtigungsarten auch durch die Wahl der Untersuchungsmethode selbst beeinflusst werden. Auch wenn vergleichsweise viele Erwerbstätige mit Hörbeeinträchtigung in die Befragung einbezogen werden konnten, ist aufgrund der Erhebungsform (CATI) davon auszugehen, dass Menschen mit sehr starker Hörbeeinträchtigung oder Mehrfach-Sinnesbehinderungen ausgeschlossen wurden. Ganz generell müssten, um Erwerbstätige mit verschiedenen Beeinträchtigungsarten gleichermaßen in eine Erhebung einbeziehen zu können, gruppenspezifische Erhebungsinstrumente eingesetzt werden. Daraus resultiert jedoch ein größerer Ressourcenaufwand.[16] [17] Dennoch gibt die Nachbefragung Anhaltspunkte zur Zusammensetzung der heterogenen Untersuchungsgruppe „Erwerbstätige mit Behinderung“.

IV. Betriebsdatenerhebung – Sondermodul des BIBB-Qualifizierungspanel 2020

Abbildung 1 fasst den inhaltlichen Aufbau des BIBB-Qualifizierungspanels 2020 zusammen.[18] Neben jährlich gestellten Standardfragen (zu allgemeinen betrieblichen Merkmalen, zur Personalstruktur und zum Aus- und Weiterbildungsgeschehen) enthält die Befragung zwei Zusatzmodule zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur Digitalisierung. Im Rahmen des Inklusionsmoduls wurden betriebliche Daten zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erhoben.[19] Zudem enthält das Modul Fragen zur Inklusionsorientierung der Betriebe, zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen (in anerkannten Ausbildungsberufen und in Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG/§ 42HwO), zum Einsatz digitaler Arbeitsmittel, zur Nutzung assistiver Technologien sowie zum Einsatz von barrierefreier Software und Lernmedien im Betrieb. Als Erhebungsinstrument wurde bei der Befragung CAPI (Computer Assisted Personal Interviewing) eingesetzt, auf speziellen Wunsch von Betrieben war auch CAWI möglich (Computer Assisted Web Interviewing). 


Abbildung 1: Infokasten zum BIBB-Qualifizierungspanel 2020

Ein zentrales methodisches Problem, das bei der Interpretation der Daten berücksichtigt werden muss, ist, dass die befragten Betriebe[20] nicht immer umfänglich über die gesundheitliche Situation der Beschäftigten informiert sind. Es scheint am wahrscheinlichsten, dass seitens der Betriebe Angaben über Behinderungen von Beschäftigten gemacht werden können, wenn diese amtlich anerkannt wurden oder sichtbar sind. Doch auch im Falle einer amtlich anerkannten Behinderung müssen Betriebe nicht informiert sein, da es für Beschäftigte keine Verpflichtung zur Offenlegung gegenüber dem (potenziellen) Arbeitgeber gibt.[21] Erwerbstätige mit einem anerkannten GdB könnten mitunter auf deren Offenlegung und die arbeitsrechtlichen Vorteile, die damit einhergehen können (z. B. spezieller Kündigungsschutz nach §§ 85–92, SGB IX), verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine Schwerbehinderung handelt und somit ohnehin keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorteile aus der Anerkennung entstanden sind. Somit besteht bei Betriebsbefragungen das Problem, dass die Angaben zur gesundheitlichen Situation der Beschäftigten nicht „aus erster Hand“ bzw. von den Beschäftigten selbst kommen. Dennoch stellen Betriebsdaten für die arbeitsbezogene Teilhabeforschung eine wertvolle Ergänzung zu Individualdaten dar und ermöglichen es, detaillierte Fragen zu betrieblichen Merkmalen (insbesondere zur Inklusionsorientierung) in Erhebungen und Analysen einzubeziehen.

V. Zusammenfassung und Ausblick

Anhand der beiden vorgestellten Befragungen zeigt sich, dass Individualdatenerhebungen, wie die Nachbefragung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, detaillierte Angaben zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen erlauben. Betriebsdatenerhebungen, wie das BIBB-Qualifizierungspanel 2020, ermöglichen hingegen eine detaillierte Erfassung des betrieblichen Kontextes, in dem Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Aus methodischer Sicht ergibt sich jedoch die Herausforderung, dass Betriebe nicht immer hinreichend über die Beeinträchtigungsart der Belegschaft informiert sind. Auch im Rahmen von Individualdatenerhebungen ist es möglich, dass relevante Informationen nicht erfasst werden, da bestimmte Teilgruppen von Menschen mit Behinderungen durch die Wahl des Befragungsinstrumentes ausgeschlossen werden können. Obwohl die beiden vorgestellten Befragungen vergleichsweise groß angelegt sind, wurde deutlich, dass zu bestimmten Beeinträchtigungsarten von Erwerbstätigen nur sehr wenige Informationen generiert werden konnten.

Um der Problematik der Datenlage zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland entgegenzuwirken, verfolgt der Teilhabesurvey der Bundesregierung derzeit das Ziel, mit einer besonders großen Erhebung (über 20.000 Befragungen) repräsentative Informationen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu erlangen.[22] Hierfür soll im Besonderen darauf geachtet werden, für verschiedenste Teilgruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen zielgruppengerechte Erhebungsmethoden einzusetzen. Allerdings ist davon auszugehen, dass zu einzelnen Themenbereichen der Befragung (z. B. zur Arbeitsmarktbeteiligung) weniger Informationen erhoben werden können als es im Rahmen von Befragungen, die sich speziell auf die jeweiligen Bereiche fokussieren, möglich ist. Eine Verknüpfung des Teilhabesurveys mit der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung mittels Matchingverfahren wäre darum mitunter ein Weg, um detailliertere Einblicke in die Erwerbssituation von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungsformen zu erhalten. Auch ein Linked-Employer-Employee-Datensatz, welcher Individualdaten und Betriebsdaten miteinander verknüpft, könnte in Zukunft weitere Erkenntnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen liefern.

Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2017): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 1. Zwischenbericht, verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/repraesentativbefragung-zur-teilhabe-von-menschen-mit-behinderung-1-zwischenbericht-1837952, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

Gaebel Wolfgang; Möller, Hans J.; Rössler, Wulf (2004): Stigma-Diskriminierung-Bewältigung, W. Kohlhammer, Stuttgart.

Gühne, Uta; Riedel-Heller, Steffi G. (2015): Die Arbeitssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland. Im Auftrag von Gesundheitsstadt Berlin e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Harand, Julia; Kersting, Anne; Schachler, Viviane; Schäfers, Markus; Schröder, Helmut; Steinwede, Jacob (2018):  Einblick in die „Teilhabebefragung“ – erste Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, in: Die Berufliche Rehabilitation. Zeitschrift zur beruflichen und sozialen Teilhabe, Jg. 32, Nr. 1, S. 67–76.

Kardorff, Ernst von; Ohlbrecht, Heike; Schmidt, Susen (2013): Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung: Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin, Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Kersting, Anne & Steinwede, Jacob & Harand, Julia & Schröder, Helmut (2020): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 3. Zwischenbericht.

Niehaus, Mathilde; Bauer, Jana (2013): Chancen und Barrieren für hochqualifizierte Menschen mit Behinderung Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Pilotstudie zur beruflichen Teilhabe. Abschlussbericht, Aktion Mensch (Hrsg.), verfügbar unter: https://www.aktion-mensch.de/dam/jcr:f884eacc-8452-4656-a00a-0806649d2e37/AktionMensch_Studie-Arbeit_2013_09_30.pdf, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

Puchert, Ralf; Jungnitz, Ludger; Schrimpf, Nora; Schröttle, Monika; Mecke, Daniel; Hornberg Claudia (2013): Lebenssituation und Belastung von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland – Haushaltsbefragung. Bielefeld/Berlin/München: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Riedel-Heller, Steffi; Stengler, Katharina; Seidler, Andreas (2012): Psychische Gesundheit und Arbeit. In: Psychiatrische Praxis, 9, S.103–105.

Schnell, Rainer; Strubba, Volker (2010): Datengrundlagen zur Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik. In: RatSWD Working Paper Series 148, verfügbar unter: https://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP_2010/RatSWD_WP_148.pdf, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

Schröttle, Monika; Hornberg, Claudia (2014): Abschlussbericht. Vorstudie für eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung(en), verfügbar unter:  https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/47354, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

Steinwede, Jacob; Kersting, Anne; Harand, Julia; Schröder, Helmut; Schäfers, Markus; Schachler, Viviane (2018): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung: 2. Zwischenbericht. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, FB512). Bonn: infas - Institut für Angewandte Sozialwissenschaft GmbH; Hochschule Fulda; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-59361-1, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

Stengler, Karl; Becker, Thomas; Riedel-Heller, Steffi (2014): Teilhabe am Arbeitsleben bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. In: Fortschritte Neurologie Psychiatrie, 82, S.43–53.

Weller, Sabrina; Komorowski, Tim; Samray, David (2020): DABEI: Digitalisierung in der betrieblichen Ausbildung von Menschen mit Behinderung. In: Die Berufliche Rehabilitation. Heft 4–2019.

Beitrag von David Samray und Dr. Sabrina Inez Weller, beide Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Fußnoten

[1] Die wichtigsten amtlichen Daten sind in der Arbeitsmarktstatistik, der Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen sowie im Mikrozensus erfasst.

[2] Schnell, Rainer; Strubba, Volker (2010): Datengrundlagen zur Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik. In: RatSWD Working Paper Series 148, verfügbar unter: https://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP_2010/RatSWD_WP_148.pdf,  zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[3] Schröttle, Monika; Hornberg, Claudia (2014): Abschlussbericht. Vorstudie für eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung(en), verfügbar unter: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/47354, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[4] Schröttle, Monika; Horberg, Claudia (2014): Abschlussbericht. Vorstudie für eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung(en). Nürnberg und Bielefeld, verfügbar unter: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/47354, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[5] Puchert, Ralf; Jungnitz, Ludger; Schrimpf, Nora; Schröttle, Monika; Mecke, Daniel; Hornberg Claudia (2013): Lebenssituation und Belastung von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland – Haushaltsbefragung. Bielefeld/Berlin/München: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

[6] Kardorff, Ernst von; Ohlbrecht, Heike; Schmidt, Susen (2013): Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung: Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin, Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

[7] Gaebel Wolfgang; Möller, Hans J.; Rössler, Wulf (2004): Stigma-Diskriminierung-Bewältigung, W. Kohlhammer, Stuttgart.

[8] Niehaus, Mathilde; Bauer, Jana (2013): Chancen und Barrieren für hochqualifizierte Menschen mit Behinderung – Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Pilotstudie zur beruflichen Teilhabe. Abschlussbericht, Aktion Mensch (Hrsg.), verfügbar unter: https://www.aktion-mensch.de/dam/jcr:f884eacc-8452-4656-a00a-0806649d2e37/AktionMensch_Studie-Arbeit_2013_09_30.pdf, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[9] Kersting, Anne & Steinwede, Jacob & Harand, Julia & Schröder, Helmut (2020): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 3. Zwischenbericht.

[10] Der „Teilhabesurvey“ wird künftig repräsentative Daten zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen differenziert nach Art der Beeinträchtigung liefern. Da die Befragung sich inhaltlich auf Teilhabe in einer Vielzahl von Lebensbereichen bezieht und nicht speziell den Bereich „Erwerbstätigkeit“ fokussiert, ist davon auszugehen, dass die Daten in diesem Bereich weniger detailliert sein werden als die Daten der BIBB-BAuA Erwerbstätigenbefragung.

[11] Die BIBB-BAuA Erwerbstätigenbefragung ist eine telefonische Befragung von 20.000 Erwerbstätigen, die alle sechs Jahre gemeinsam vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführt wird. Die Nachbefragung wurde mittels CATI (Computer Assisted Telephone Interview) durchgeführt. Für weitere Informationen zur Erhebung und zum Fragebogen s. https://www.bibb.de/de/130927.php, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[12] Gühne, Uta; Riedel-Heller, Steffi G. (2015): Die Arbeitssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland. Im Auftrag von Gesundheitsstadt Berlin e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

[13] Stengler, Karl; Becker, Thomas; Riedel-Heller, Steffi (2014): Teilhabe am Arbeitsleben bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. In: Fortschritte Neurologie Psychiatrie, 82, S.43–53.

[14] Riedel-Heller, Steffi; Stengler, Katharina; Seidler, Andreas (2012): Psychische Gesundheit und Arbeit. In: Psychiatrische Praxis, 9, S.103–105.

[15] Aus der Forschung ist bekannt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen unter anderem mangelnde Teamfähigkeit, unberechenbare Leistungsschwankungen und hohe Ausfallzeiten zugeschrieben werden (Kardorff & Ohlbrecht 2013). Dies könnte dazu führen, dass im Rahmen einer Befragung keine Angaben zum Vorliegen einer entsprechenden Erkrankung gemacht werden.

[16] Harand, Julia; Kersting, Anne; Schachler, Viviane; Schäfers, Markus; Schröder, Helmut; Steinwede, Jacob (2018):  Einblick in die „Teilhabebefragung“ – erste Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, in: Die Berufliche Rehabilitation. Zeitschrift zur beruflichen und sozialen Teilhabe, Jg. 32, Nr. 1, S. 67–76.

[17] Steinwede, Jacob; Kersting, Anne; Harand, Julia; Schröder, Helmut; Schäfers, Markus; Schachler, Viviane (2018): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung: 2. Zwischenbericht. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, FB512). Bonn: infas - Institut für Angewandte Sozialwissenschaft GmbH; Hochschule Fulda; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-59361-1, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.

[18] Das BIBB-Qualifizierungspanel ist eine jährlich stattfindende, repräsentative Wiederholungsbefragung von rund 4.500 Betrieben in Deutschland, die seit 2011 durchgeführt wird und über die Quer- und Längsschnittdaten zu betrieblichen Qualifizierungs- und Rekrutierungspraktiken erhoben werden. Die Grundgesamtheit der Erhebung stellen alle Betriebe in Deutschland mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person dar. Die Stichprobenziehung wird mittels einer disproportional geschichteten Zufallsauswahl vorgenommen.

[19] Weller, Sabrina; Komorowski, Tim; Samray, David (2020): DABEI: Digitalisierung in der betrieblichen Ausbildung von Menschen mit Behinderung. In: Die Berufliche Rehabilitation. Heft 4 – 2019.

[20] In der Regel werden die Angaben Seitens der Betriebe durch Personalerinnen und Personaler oder Führungskräfte getätigt.

[21] Gemäß § 8 AGG des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf der Arbeitgeber ausschließlich ermitteln, ob die Ausführung der Arbeiten nicht oder schwer eingeschränkt möglich ist. Auch wenn Beschäftigte ihre Schwerbehinderung offenlegen, um rechtliche Vorteile beanspruchen zu können, müssen sie keine Angaben zur Art der Behinderung oder über den genauen Grad der Behinderung machen.

[22] Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2017): Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 1. Zwischenbericht, verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/repraesentativbefragung-zur-teilhabe-von-menschen-mit-behinderung-1-zwischenbericht-1837952, zuletzt abgerufen am 22.03.2021.


Stichwörter:

Studie, Untersuchungsmethode, Umfrage, Grad der Behinderung (GdB)


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