14.08.2015 D: Konzepte und Politik Hoffmann/Kohte: Beitrag D27-2015

Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung und zur generellen Sensibilisierung – eine sozialpolitische Aufgabe

Die Autorin und der Autor befassen sich mit dem Thema Bewusstseinsbildung nach Art. 8 UN-Behindertenrechtskonventionen. Sie gehen davon aus, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, für deren Verwirklichung es auf den Abbau sozialer Barrieren ankommt. Hierfür bedürfe es Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung.

Betrachtet werden verschiedene Aktionspläne, die Vorgaben zur Bewusstseinsbildung beinhalten. Zudem werden Maßnahmen, wie Sensibilisierungs-Parcours, der Dialog im Dunkeln und die Sensorische Welt als Möglichkeiten der Sensibilisierung vorgestellt.

Letztlich greifen die Autoren die Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung auf, der die bisherigen bewusstseinsbildenden Maßnahmen in Deutschland als uneffektiv beschreibt.

(Zitiervorschlag: Hoffmann/Kohte: Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung und zur generellen Sensibilisierung – eine sozialpolitische Aufgabe; Forum D, Beitrag D27-2015 unter www.reha-recht.de; 14.08.2015)

I. Thesen

  1. Im Umgang mit Menschen mit Behinderungen ist der Abbau sozialer Barrieren für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft unabdingbar. Zum Abbau dieser Barrieren ist auch eine verstärkte Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung erforderlich.

  2. Diese Aufgabe der Bewusstseinsbildung ist in Art. 8 UN-Behinderten­rechtskonvention (UN-BRK) verankert. Darin werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen die das Bewusstsein für Behinderungen schärfen und Stigmatisierung und Diskriminierung bekämpfen. Im Staatenbericht der CRPD[1] wurden die bisherigen Maßnahmen in Deutschland zur Vermeidung von Stigmatisierung jedoch als uneffektiv bezeichnet.

  3. In den bisherigen Aktionsplänen dominieren Maßnahmen der Bewusstseinsbildung nach innen, mit denen Beschäftigte sensibilisiert werden sowie nach außen allgemeine mediale Kampagnen. Ein praktisches Mittel sind Sensibilisierungsparcours, die konkrete Erfahrungen vermitteln können. Einrichtungen wie die Sensorische Welt in Halle (Saale) helfen, das Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen.

II. Sensibilisierung zur Realisierung von Inklusion

Inklusion bildet den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland am 26. März 2009 ratifiziert wurde. In einzelnen Artikeln der UN-BRK wird dieser Leitgedanke in besonderer Weise hervorgehoben, dazu gehören beispielsweise Art. 24 oder Art. 25 der UN-BRK, die sich auf das Bildungs- bzw. Gesundheitssystem beziehen und die Vertragsstaaten dazu verpflichten einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Systemen zu verwirklichen. Der Gedanke der Inklusion in einem gesellschaftlichen Kontext umfasst die selbstbestimmte Teilhabe aller an der Gesellschaft[2]. Demnach sollen die gesellschaftlichen Strukturen in der Art und Weise geändert werden, dass eine Teilhabe für alle Menschen realisiert werden kann und dass sich nicht der einzelne Mensch an bestehende Strukturen anpassen muss.[3] Die Teilhabe eines jeden Einzelnen oder verschiedener Personengruppen in der gesamten Gesellschaft kann durch rechtliche, kulturelle oder soziale Maßnahmen realisiert werden. Wichtig ist jedoch, dass der Inklusionsgedanke neben seinem ausgeprägten sozialpolitischen Auftrag als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss[4]. Bezogen auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft ist der Abbau sozialer Barrieren, die den Umgang mit Menschen mit Behinderung weiterhin erschweren, wohl eine der wichtigsten Vorstufen, um diese Aufgabe zu realisieren[5].

Der Abbau sozialer Barrieren kann nicht ohne eine generelle gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema Behinderung ermöglicht werden. Diese Sensibilisierung ist in Artikel 8 unter der Überschrift „Bewusstseinsbildung“ ebenfalls in der UN-BRK verankert. In Art. 8 UN-BRK werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, generelle Maßnahmen zu ergreifen, um in der Gesellschaft, Medien und Öffentlichkeit sowie in Schulen das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schärfen und auf diese Weise Klischees und Vorurteile zu bekämpfen und die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung zu stärken.[6] Diese positive Bewusstseinsbildung soll die Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderung fördern und gesellschaftliche Vielfalt ermöglichen.

III. Aktionspläne zur Verbesserung der Bewusstseinsbildung

Zur Umsetzung der UN-BRK wurden von verschiedenen Stellen Aktionspläne veröffentlicht, die ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Bewusstseinsbildung beinhalten. Die verschiedenen Aktionspläne verfolgen dabei unterschiedliche Ziele. Zu diesen Zielen gehören u. a. eine interne Sensibilisierung der eigenen Beschäftigten, die Verbesserung der Darstellung von Menschen mit Behinderung in öffentlichen Medien und die Sensibilisierung eines öffentlichen Publikums.

Der Aktionsplan der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Umsetzung der UN-BRK, der im November 2011 in Abstimmung mit dem BMAS veröffentlicht wurde, beinhaltet hinsichtlich der Bewusstseinsbildung folgende Ziele: Die Vermittlung der Inhalte der UN-BRK in alle Organisationsbereiche der DGUV und die selbstverständliche Darstellung von Menschen mit Behinderung in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation[7]. Dazu sollen u. a. neue Schulungs- und Informationsmaterialien entwickelt werden, die sich an den Zielen der UN-BRK orientieren und die durch die Mithilfe behinderter Menschen umgesetzt werden[8].

Der Aktionsplan der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht ebenfalls eine „nach innen gerichtete Sensibilisierung“ vor, wodurch die Inhalte der UN-BRK auch in alle Organisationsbereiche vermittelt werden sollen und dazu Informationsveranstaltungen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden[9]. Alle Informations­materalien zur UN-BRK werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die Inhalte der UN-BRK mithilfe der Partner der SVLG in Mitgliedsbetrieben, Landwirtschaftsschulen und Meisterbetrieben vermittelt, um eine frühestmögliche Sensibilisierung zukünftiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu realisieren[10].

Eine interne Sensibilisierung sieht auch der Aktions- und Maßnahmenplan im Land Berlin vor. Unter der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz und Gleichstellung sollen in Berlin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und zur Bewusstseinsbildung für ihre Belange und Rechte geschult werden[11].

Dazu beinhaltet der Aktions- und Maßnahmenplan drei Teilziele: Die Bewusstseinsbildung über die Belange behinderter Menschen im Bereich der Justiz, Fortbildungen zum Umgang mit Menschen mit Behinderung, Vermittlung von Kenntnissen über die Rechte von Menschen mit Behinderung[12].

Der nationale Aktionsplan der Bundesregierung mit dem Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft – der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, der im September 2011 veröffentlicht wurde, nimmt im 4. Abschnitt unter der Überschrift „Information und Repräsentation“ Bezug auf Art. 8 UN-BRK[13]. Dort wird aufgezeigt, dass „die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen wesentlich davon abhängt, wie sie in Unterhaltungs-, Informations-, Bildungs- und Wissenschaftsmedien repräsentiert sind“[14]. Um diese Wahrnehmung zu verbessern hat die Bundesregierung u. a. eine Kampagne begonnen, die die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung und das Bewusstsein sowie deren Präsenz in der Öffentlichkeit verbessern soll. Zu dieser Kampagne gehören u.a. eine Plakataktion im öffentlichen Raum, sowie eine Kommunikationsplattform im Rahmen eines Internetauftrittes und gezielte Arbeiten und Kooperationen im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie im Bildungs- und Kulturbereich. Ein Teil der Kampagne ist die Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de. Dort werden Maßnahmen, die zur Umsetzung der UN-BRK erforderlich sind, aufgezeigt und sollen der Bevölkerung gleichzeitig die Inhalte der UN-BRK vermitteln. Der Internetauftritt www.inklusionslandkarte.de zeigt anhand einer Landkarte Beispiele auf, an denen Inklusion gelungen ist. Die Inklusionslandkarte war gleichzeitig Teil der Deutschlandtour des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der auf dieser Tour in den Jahren 2011 bis 2013 Werbung für den Inklusionsgedanken und die Konvention gemacht hat[15].

Zur Umsetzung von Sensibilisierung bestehen verschiedene Methoden, ein Beispiel dafür ist der Sensibilisierungs-Parcours. Der Sensibilisierungs-Parcours ist ein von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickeltes Projekt, das für die Rechte von Menschen mit Behinderung sensibilisieren soll[16]. Dabei erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie wichtig z. B. Barrierefreiheit und Hilfsmittelversorgung sind. Um eigene Erfahrungen zu sammeln können an verschiedenen Stationen beispielsweise Sportübungen mit Hilfsmitteln ausgeführt werden (z. B.Rollstuhlparcours). Im Anschluss an den Parcours erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtige Informationen zu Behinderungen in einem Wissens-Quiz[17].

Ein bekannter Ort, an dem Sensibilisierung durch praktisches Erfahren vermittelt wird, ist der „Dialog im Dunkeln“ in Hamburg. Der „Dialog im Dunkeln“ ist ein im Jahr 1988 gegründetes Unternehmen, dessen Zielsetzung es ist, den Alltag von blinden Menschen für sehende Menschen erfahrbar zu machen[18]. Das Konzept des „Dialog im Dunkeln“ besteht darin, dass sehende Menschen von blinden Menschen durch eine Ausstellung geführt werden – die Organisatoren beschreiben dies als einen „Rollentausch“, bei dem sehende Menschen durch die Dunkelheit ihre alltägliche Routine aufgeben müssen und blinde Menschen in dieser ungewohnten Situation Orientierung leisten können[19]. Die Ausstellung beinhaltet nachempfundene Alltagssituationen. Ein weiteres Angebot des „Dialog im Dunkeln“ ist das „Dinner in the dark“, ein Dunkelrestaurant bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Abendessen teilnehmen, das in einem abgedunkelten Raum stattfindet[20]. Das Unternehmen „Dialog im Dunkeln“ hat seine Ausstellungen mittlerweile in 38 Ländern und 170 Städten gezeigt, weltweit haben rund 8 Millionen Menschen die Ausstellungen besucht[21].

Das Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk in Husum bietet unterschiedliche bewusstseinsbildende Fortbildungen an. Eine dieser Fortbildungen umfasst ebenfalls einen Parcours als Sensibilisierungsmittel, dabei wird hörenden Menschen eine Umgebung ohne gesprochene Worte aufgezeigt[22]. Im Aktionsplan des Berufsbildungswerks wird zusätzlich die besondere Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorgehoben die Art. 8 UN-BRK ihnen zuweist, indem sie durch ihre Tätigkeit die respektvolle Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung fördern sollen[23].

Ein weiteres Beispiel wie Sensibilisierung durch praktisches Erfahren erlebt werden kann, zeigt die Sensorische Welt des Berufsförderungswerkes in Halle (Saale). Blinde und sehbehinderte Menschen stehen in ihrem Alltag vor Hindernissen, deren Bewältigung durch die verbleibenden Sinne ausgeglichen werden muss; dadurch entstehen täglich neue Herausforderungen. Für Menschen ohne Sehbehinderung, die im Alltag über alle Sinne verfügen, ist diese erhebliche Einschränkung nicht oder kaum nachzuempfinden. Einrichtungen wie die Sensorische Welt des Berufsförderungswerkes eröffnen die Möglichkeit, dass Menschen ohne Sehbehinderung den Alltag und die damit verbundenen Hindernisse nachempfinden können und ihr Bewusstsein für diese Form der Behinderung geschärft werden kann. Die Sensorische Welt bietet zwei Erfahrungsräume: Im ersten Raum erfahren die Besucher in einem Orientierungs- und Mobilitätsparcour wie Fortbewegung und Mobilität in einem fremden Umfeld und einem völlig abgedunkelten Raum bewältigt werden können.[24] Der Raum verfügt über verschiedene Orientierungspunkte und ist Alltagssituationen nachempfunden. In einem zweiten Raum können anhand verschiedener Hilfsmittel wie besonderer Lichteinstellungen oder des Einsatzes besonderer Brillen unterschiedliche Sehbehinderungen simuliert werden[25]. Durch die Erfahrungen in diesen Räumen erhalten die Besucher und Besucherinnen einen ersten Eindruck über den Einsatz der verbleibenden Sinne und werden für potentielle Gefahren und Hindernisse für blinde und sehbehinderte Menschen sensibilisiert.

Die Sensorische Welt ist an das Berufsförderungswerk Halle angegliedert und ist in erster Linie als geschütztes Lernumfeld für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen gedacht. Die Einrichtung ist exemplarisch dafür, wie durch die Vermittlung von Erfahrungswerten eine Sensibilisierung und ein Perspektiv­wechsel ermöglicht werden können. Durch eine Erweiterung solcher Doppelnutzungen von Einrichtungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und Besuchergruppen können mehrere Orte geschaffen werden, an denen in einem geschützten Lernumfeld gleichzeitig eine Sensibilisierung durch praktisches Erfahren stattfinden kann.

Die hier angesprochene Doppelnutzung einer sozialrechtlichen Einrichtung wie der sensorischen Welt in Halle könnte in der Art denkbar sein, dass eine Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie dem „Dialog im Dunkeln“, hergestellt wird und somit eine größere Öffnung der sozialrechtlichen Einrichtungen nach außen ermöglicht werden kann.

IV. Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung behinderter Menschen und ein bislang bestehendes Umsetzungsdefizit

Die Bundesregierung betont in ihrem Aktionsplan die Bedeutung der Medien, die Lebensrealitäten widerspiegeln und die durch eine verstärkte Präsenz behinderter Menschen dazu beitragen können, die Wahrnehmung von Behinderungen positiv zu beeinflussen und die Loslösung der Thematik aus einer meist rein karitativen Berichterstattung zu verwirklichen[26]. Neben medialen Kampagnen sollen zukünftig auch Kooperationen mit Unternehmen, Schwerbehindertenvertretungen und Behindertenverbänden aufgebaut oder verbessert werden.

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD), ein unabhängiger Expertenausschuss, der die Umsetzung der UN-BRK durch die jeweiligen Vertragsstaaten kontrolliert, veröffentlichte im April seinen Staatenbericht über den Status der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland[27]. Darin äußert der Ausschuss die Sorge, dass die Bemühungen in Deutschland hinsichtlich der Vermeidung von Stigmatisierung und Diskriminierung durch eine verstärkte Bewusstseinsbildung bislang uneffektiv waren[28]. Die Kommission empfiehlt deshalb, dass Deutschland diesbezüglich eine Strategie entwickeln muss, die die Sensibilisierung fördert und Diskriminierung beseitigen soll. Die Auswirkungen einer solchen Strategie müssen evidenzbasiert sein, um somit messbar zu werden; außerdem sollen an dieser Strategie sowohl öffentliche als auch private Medien beteiligt werden[29]. Darüber hinaus sollen diese Maßnahmen und Programme zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung allen Beamtinnen und Beamten, die in die Belange und Rechte behinderter Menschen involviert sind, bereitgestellt werden[30]. Um die Ineffizienz der bisherigen Sensibilisierungsmaßnahmen zu vermeiden, sollten zukünftig die bereits oben angesprochene Doppelnutzung sozialrechtlicher Einrichtungen und eine Rechtspflicht zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung weiter diskutiert werden.

Beitrag von Dipl. jur. Anna-Lena Hoffmann und Prof. Dr. Wolfhard Kohte, beide Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Saale)

Fußnoten:

[1] Commitee on the Rights of Persons with Disabilities.

[2] Siehe Meyer, Thomas, Wer nicht ausgegrenzt wird muss, auch nicht integriert werden – Inklusion als sozialpolitische und  pädagogische Herausforderung im Umgang mit benachteiligten Jugendlichen; In: Peter Martin, Thomas/Calmbach, Marc (Hrsg.): Jugendliche Lebenswelten. Perspektiven für Politik, Pädagogik und Gesellschaft, S 245 f., Berlin/Heidelberg 2013.

[3] Siehe Meyer, Thomas, siehe Fn. 1, S 246.

[4] Siehe Meyer, Thomas, siehe Fn. 1, S 244.

[5] Siehe Meyer, Thomas, siehe Fn. 1, S 248 f.

[6] Dazu auch Aichele, Valtin in APUZ 23/2010,S. 13 ff., zu den Vorgaben der UN-BRK auch DGUV – Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2012-2014, S. 20; www.dguv.de/medien/inhalt/presse/2011/Q4/aktionsplan/aktionsplan.pdf - Zuletzt eingesehen am 12.05.2015. Zum Aktionsplan auch Grüber/Mehrhoff, Diskussionsbeitrag D 17/2012.

[7] Aktionsplan DGUV S. 21.

[8] Aktionsplan DGUV, S. 23.

[9] Aktionsplan der SVLFG, S. 13 f.; www.svlfg.de/12-impressum/03_un_behin/aktionsplan_un_brk.pdf – zuletzt eingesehen am 02.06.2015.

[10] Aktionsplan der SVLFG, S. 13 f.; www.svlfg.de/12-impressum/03_un_behin/aktionsplan_un_brk.pdf – zuletzt eingesehen am 02.06.2015.

[11] Abgeordnetenhaus Berlin; Drs. 16/4265 vom 10.06.2011, S. 26.

[12] Abgeordnetenhaus Berlin; Drs. 16/4265 vom 10.06.2011, S. 26.

[13] Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft – der nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven­tion, September 2011, S. 100 ff. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf;jsessionid=677D4C248EE2567E05EFC343D150113B – Zuletzt eingesehen am 12.05.2015.

[14] Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft – der nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven­tion, September 2011, S. 100 ff. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf;jsessionid=677D4C248EE2567E05EFC343D150113B – Zuletzt eingesehen am 12.05.2015.

[15] Siehe Aktionsplan, S. 99.

[16] http://www.handicap-international.de/behinderung/behinderung-und-menschenrecht/sensibilisierungsparcours/- zuletzt eingesehen am 01.06.2015.

[17] http://www.handicap-international.de/behinderung/behinderung-und-menschenrecht/sensibilisierungsparcours/ – zuletzt eingesehen am 01.06.2015.

[18] www.dialog-im-dunkeln.de/de/ueber-uns – Zuletzt eingesehen am 23.05.2015.

[19]  – Zuletzt eingesehen am 23.05.2015.

[20] www.dialog-im-dunkeln.de/de/dinner-in-the-dark – zuletzt eingesehen am 23.05.2015.

[21] www.dialog-im-dunkeln.de/de/ueber-uns – Zuletzt eingesehen am 23.05.2015.

[22] Aktionsplan des TSBW, S. 19; assets.ngd.de/data/563/37209/aktionsplan_des_tsbw_pdf_13_mb.pdf – zuletzt eingesehen am 02.06.2015.

[23] Aktionsplan des TSBW, S. 17; assets.ngd.de/data/563/37209/aktionsplan_des_tsbw_pdf_13_mb.pdf – Zuletzt eingesehen am 02.06.2015.

[24] Siehe www.bfw-halle.org/sensorische-welt/raum-fuer-erfahrungen.html - Zuletzt eingesehen am 12.05.2015.

[25] http://www.bfw-halle.org/sensorische-welt/raum-fuer-erfahrungen.html – Zuletzt eingesehen am 12.05.2015.

[26] Siehe Aktionsplan, S. 99 f.

[27] Commitee on the rights of Persons with Disabilities, Thirteenth session, 25 March – 17 April 2015, Concluding Observations on the initial report of Germany.

[28] Commitee on the rights of Persons with Disabilities, Thirteenth session, 25 March – 17 April 2015, Concluding Observations on the initial report of Germany, p. 4.

[29] Commitee on the rights of Persons with Disabilities, Thirteenth session, 25 March – 17 April 2015, Concluding Observations on the initial report of Germany, p. 4.

[30] Commitee on the rights of Persons with Disabilities, Thirteenth session, 25 March – 17 April 2015, Concluding Observations on the initial report of Germany, p. 4.


Stichwörter:

Abschließende Bemerkungen, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Bewusstseinsbildung, Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusion, Nationaler Aktionsplan (NAP), Rehabilitationseinrichtung, Staatenprüfung, UN-BRK, Staatenbericht, Staatenberichtsprüfung 2015


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