27.05.2026 D: Konzepte und Politik Seichter: Beitrag D5-2026

Warum digitale Barrierefreiheit Arbeitgebenden wie Arbeitnehmenden nutzt – Ergebnisse des IW-Reports 60-2025

Die Autorin Hannah Milena Seichter (Institut der Deutschen Wirtschaft Köln) untersucht in diesem Beitrag auf Basis des IW-Reports 60-2025, wie Beschäftigte digitale Barrieren im Arbeitsalltag wahrnehmen, welche Bedeutung sie digitaler Barrierefreiheit beimessen und welche Schlussfolgerungen sich daraus für Unternehmen ergeben. Dabei wird insbesondere analysiert, wie verbreitet digitale Barrieren sind, welche Personengruppen besonders betroffen sind und welche Faktoren die Bewertung digitaler Barrierefreiheit beeinflussen. Überraschenderweise identifizieren jüngere Beschäftigte (18–29 Jahre) signifikant häufiger Barrieren und messen deren Abbau eine höhere Relevanz bei als ältere Kolleginnen und Kollegen. In der Gruppe der Menschen mit Behinderung ist das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit zudem (erwartbar) besonders stark ausgeprägt. Seichter kommt zu dem Schluss, dass digitale Barrierefreiheit als Schlüsselressource für Teilhabe, Gesundheit und Fachkräftesicherung gesehen werden sollte und Beschäftigte mit und ohne Behinderung gleichermaßen betrifft.

(Zitiervorschlag: Seichter: Warum digitale Barrierefreiheit Arbeitgebenden wie Arbeitnehmenden nutzt – Ergebnisse des IW-Reports 60-2025; Beitrag D5-2026 unter www.reha-recht.de; 27.05.2026)

I. Einleitung

Der Ende 2025 erschienene Report „Digitale Barrierefreiheit: Eine Frage des Alters, weniger der Behinderung“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) befasst sich mit der digitalen Barrierefreiheit aus Sicht der Beschäftigten in Deutschland. Anlass ist das im Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).[1]

Der Report untersucht, wie Beschäftigte digitale Barrieren im Arbeitsalltag wahrnehmen und welche Bedeutung sie digitaler Barrierefreiheit beimessen. Ergänzend wird analysiert, welche organisationspolitischen Schlussfolgerungen sich für Unternehmen ausgehend von der Perspektive der Beschäftigten auf digitale Barrierefreiheit ergeben – insbesondere wenn es um die digitale Transformation der Arbeitswelt geht.

Dieser Fachbeitrag fasst die zentralen Inhalte der Studie zusammen. Der Fokus liegt hierbei auf den Ergebnissen der quantitativen Befragung und ihrer Kontextualisierung. Daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit und damit verbundene Vorteile werden im Report eingehend erörtert.[2]

II. Hintergrund: Digitale Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem BFSG wurde der European Accessibility Act[3] in nationales Recht überführt.[4] Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Gesetz erstmals auch privatwirtschaftliche Akteure zu digitaler Barrierefreiheit. Diese müssen ihre digitalen Waren und Dienstleistungen nach Vorgaben des BFSG gegenüber Endverbrauchenden barrierefrei gestalten. Kleinstunternehmen sind von diesen Vorgaben ausgenommen.

Ziel des BFSG ist, digitale Barrieren abzubauen und die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Gesetz konkretisiert damit die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur gleichberechtigten Teilhabe, insbesondere zum Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen. Zugleich ergänzt es die bereits für öffentliche Stellen geltenden Vorgaben aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)[5] und der EU-Richtlinie 2016/2102[6].

III. Fragestellung und Methodik

Vor dem Hintergrund dieser neuen gesetzlichen Verpflichtungen verfolgt der IW-Report drei Zielsetzungen:

  1. die Erfassung der Perspektiven und Einstellungen von Beschäftigten zu digitalen Barrieren und digitaler Barrierefreiheit,
  2. die Ableitung von Handlungsbedarfen für Unternehmen im Rahmen der digitalen Transformation der Arbeitswelt,
  3. die Diskussion möglicher Maßnahmen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit im Betrieb.

Grundlage für die Auswertungen ist eine vom IW jährlich durchgeführte bundesweite Beschäftigtenbefragung mit über 5.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Jahr 2025. Für den Report wurden insbesondere Daten zur Nutzung digitaler Medien, zur Wahrnehmung digitaler Barrieren sowie zur Bedeutung digitaler Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ausgewertet. Ergänzend wurde eine Desktoprecherche zum Diskurs im Bereich der digitalen Transformation der Arbeitswelt durchgeführt, um die Ergebnisse der Befragung kontextualisieren zu können.

IV. Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung

1. Die Nutzung digitaler Medien ist Berufsalltag

Die Befragung zeigt, dass digitale Medien für die große Mehrheit der Beschäftigten zum Arbeitsalltag gehören. Insgesamt nutzen 84 Prozent digitale Medien regelmäßig bei der Arbeit. Dieser hohe Anteil zeigt sich über alle Altersgruppen hinweg.

Auch unter Beschäftigten mit anerkannter Behinderung war die Nutzung digitaler Medien sehr hoch: Ihr Anteil liegt bei 81,8 Prozent. Unterschiede nach Grad oder Art der Behinderung fallen moderat aus, insgesamt bleibt das Nutzungsniveau durchgängig hoch. Besonders hohe Werte weisen Beschäftigte mit inneren Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen auf.

Deutliche Unterschiede ergeben sich nach Arbeitsplatztyp. An Büroarbeitsplätzen nutzen nahezu alle Beschäftigten (97,7 %) digitale Medien, während der Anteil bei Nicht‑Büroarbeitsplätzen deutlich geringer ausfällt (67,7 %).

Die weiterführenden Fragen wurden ausschließlich von Befragten beantwortet, die digitale Medien beruflich nutzen (N = 4.180, davon 504 mit anerkannter Behinderung).

2. Digitale Barrieren sind weit verbreitet

Ein erheblicher Teil der Beschäftigten berichtet von digitalen Barrieren im Arbeitsalltag. Die häufigsten Barrieren sind unübersichtlich strukturierte Websites (68,2 %) und schwer verständliche Sprache (58,6 %). Gut die Hälfte der Befragten begegnet unzureichenden Farbkontrasten (49,9 %), fehlender Tastaturbedienbarkeit (49,8 %) und fehlenden Alternativtexten (47,9 %).

Beschäftigte mit anerkannter Behinderung berichten nur moderat häufiger von digitalen Barrieren. Besonders betroffen sind sie von fehlender Tastaturbedienbarkeit, unzureichenden Farbkontrasten, schwer verständlicher Sprache und fehlenden Alternativtexten.[7]

Auffällig ist der Einfluss des Alters. Junge Beschäftigte (18–29 Jahre) berichten signifikant häufiger von digitalen Barrieren im Berufsalltag als ältere Beschäftigte. Die größten Unterschiede zeigen sich im Vergleich zur Gruppe der über 60-Jährigen insbesondere bei unübersichtlich strukturierten Webseiten und unzureichenden Farbkontrasten. Interessant ist dies vor allem, da der Anteil von Menschen mit Behinderung(en) unter den älteren Beschäftigten höher ist. Die Verfassenden des Reports erklären sich die beobachteten Unterschiede vor allem mit einer womöglich höheren Nutzungsintensität digitaler Angebote unter jüngeren Beschäftigten und/oder einer (damit einhergehenden) höheren Sensibilität für Gestaltungsdefizite dieser Angebote.

3. Breite Zustimmung zur Relevanz digitaler Barrierefreiheit

Eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten misst digitaler Barrierefreiheit hohe Relevanz für die eigene Arbeit bei. 62,7 Prozent halten sie für wichtig oder sehr wichtig. Auch hier zeigt sich ein ausgeprägter Alterseffekt: Jüngere Beschäftigte (18–29 Jahre) bewerten digitale Barrierefreiheit signifikant häufiger als ältere Beschäftigte als relevant für ihre Arbeit. Unterschiede zwischen Büro- und Nicht-Büroarbeitsplätzen zeigen sich kaum.

Unter Beschäftigten mit anerkannter Behinderung fällt die Zustimmung deutlich höher aus als unter Beschäftigten ohne Behinderung: 72,6 Prozent bewerten digitale Barrierefreiheit als wichtig oder sehr wichtig (Beschäftigte ohne Behinderung: 61,2 %).  Für über 80 Prozent der jungen Beschäftigten mit Behinderung ist digitale Barrierefreiheit wichtig oder sehr wichtig.

Insgesamt legen die Ergebnisse der Befragung nahe, dass sowohl das Alter als auch das (Nicht-)Vorliegen einer Behinderung beeinflussen, welche Relevanz Beschäftigte digitaler Barrierefreiheit im Arbeitskontext zumessen.

4. Diskussion und Kontextualisierung der Ergebnisse: Zur Rolle einer (weitergedachten) digitalen Barrierefreiheit

Das BFSG ist nach außen gerichtet: Es verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung machen jedoch deutlich, dass digitale Barrierefreiheit auch nach innen gedacht, d.h. im innerbetrieblichen Kontext, von erheblicher Bedeutung ist. Viele Beschäftigte stoßen im Arbeitsalltag auf digitale Barrieren und bewerten deren Abbau als relevant für ihre Arbeit. Besonders jüngere Beschäftigte bringen entsprechende Erwartungen deutlich zum Ausdruck.

Der IW‑Report weist darauf hin, dass Arbeitgebende wie Arbeitnehmende in mehrfacher Hinsicht von digital barrierefreien Arbeitsmitteln, Lernplattformen und Kommunikationsprozessen profitieren können.

Mögliche Vorteile ergeben sich insbesondere durch

  • eine geringere technikbedingte Belastung (Technostress)[8] der Beschäftigten,
  • damit verbundene produktivere Arbeitsprozesse bei geringeren Krankenständen,
  • bessere Voraussetzungen für den Aufbau digitaler Kompetenzen,
  • eine langfristige Sicherung von kompetentem Personal und
  • eine höhere Attraktivität als Arbeitgebende in einem angespannten Fachkräftemarkt.[9]

Aus Sicht der Autorin und Autoren des Reports sollte es daher nicht allein als Erfüllung gesetzlicher Anforderungen verstanden werden, digitale Barrierefreiheit zu fördern, sondern als wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Arbeits- und Organisationsgestaltung. Damit werde digitale Barrierefreiheit zu einer wesentlichen Gelingensbedingung der digitalen Transformation der Arbeitswelt.

V. Fazit

Die IW-Studie zeigt, dass digitale Barrierefreiheit weit mehr ist als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Sie ist eine Schlüsselressource für Teilhabe, Gesundheit und Fachkräftesicherung und betrifft Beschäftigte mit und ohne Behinderung.

Digitale Barrierefreiheit ist damit nicht nur ein technisches Thema. Sie berührt zen-trale Fragen der Teilhabe und Gesundheit am Arbeitsplatz und steht somit im Zentrum der Diskussion um unternehmerische Handlungs- und Zukunftsfähigkeit.

Literatur

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, o. D. a, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen 1, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/, zuletzt abgerufen am 10.04.2026.

Boysen, Steinbrück, Vom European Accessibility Act zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; Beiträge E2 – E5-2021 unter www.reha-recht.de.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, o. D. b, BITV 2.0 - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html, zuletzt abgerufen am 10.04.2026.

Europäische Union, 2026, Richtlinie (EU) 2016/ 2102 des Europäischen Parlaments und des Rates - vom 26. Oktober 2016 - über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102&rid=1, zuletzt abgerufen am 10.04.2026.

Bondanini, Giorgia et al., 2020, Technostress Dark Side of Technology in the Workplace: A Scientometric Analysis, in: International Journal of Environmental Research and Public Health, 17. Jg., Nr. 21, 8013, abrufbar unter https://doi.org/10.3390/ijerph17218013, zuletzt abgerufen am 23.10.2025.

Brod, Craig, 1982, Managing Technostress: Optimizing the Use of Computer Technology, in: Personnel Journal, 61. Jg., Nr. 10, S. 753–757.

Paas, Fred / Tuovinen, Juhani / Van Gerven, Pascal W. M., 2003, Cognitive load measurement as a means to advance cognitive load theory, in: Educational Psychologist, 38. Jg., Nr. 1, S. 63–71.

Salanova, Marisa / Llorens, Susana / Cifre, Eva, 2013, The dark side of technologies, in: International Journal of Psychology, 48. Jg., Nr. 3, S. 422–436.

Gimpel, Henner et al., 2019, Gesund digital arbeiten?! Eine Studie zu digitalem Stress in Deutschland, abrufbar unter https://www.fim-rc.de/wp-content/uploads/2020/03/Gimpel_etal_2019_Gesund_digital_arbeiten-Eine_Studie_zu_digitalem_Stress_in_Deutschland.pdf, zuletzt abgerufen am 23.10.2025.

Beitrag von Hannah Milena Seichter, Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Fußnoten

[1] Zum Überführungsprozess des europäischen EAAs in das deutsche BFSG siehe u.a. Boysen, Steinbrück: Vom European Accessibility Act zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; Beiträge E2 – E5-2021 unter www.reha-recht.de.

[2] Der Report ist unter https://hdl.handle.net/10419/333408 abrufbar, zuletzt abgerufen am 20.05.2026.

[3] Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, ABl. L 151 vom 07.06.2019, S. 70–115.

[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, o. D. a.

[5] Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12.09.2011 (BGBl. I S. 1843), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 24.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 286).

[6] Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 02.12.2016, S. 1–15.

[7] Innerhalb des Mittelwertes der jeweiligen digitalen Barrieren zeigt sich bei Menschen mit gegenüber ohne Behinderung im Schnitt eine Differenz von 0,10.

[8] Technostress bezeichnet die negativen mentalen und körperlichen Effekte, die entstehen, wenn Personen nicht in der Lage sind, digitale Medien und Technologien beruflich in einer gesunden Art und Weise zu nutzen. Dabei können unter anderem technische Störungen oder die komplexe Bedienbarkeit von Programmen zu einer kognitiven Überbelastung führen und Überforderung führen. Nutzende behindernde digitale Barrieren können damit als ein Auslöser von Technostress betrachtet werden. Vgl. Brod, 1982; Salanova et al., 2013; Gimpel et al., 2019; Bondanini et al., 2020 sowie Paas et al., 2003.

[9] Dies sei ausgehend von der Autorin sowie den Autoren des Reports vor allem insofern der Fall, als dass Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit auch intern umsetzen, für eine attraktivere, inklusivere Positionierung als Arbeitgebende Sorgen würden.


Stichwörter:

Barrierefreiheit, Barrierefreiheit (digital), Digitalisierung, Teilhabe am Arbeitsleben, Schwerbehinderte Arbeitnehmer


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