29.07.2006 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 08 | 2006
Ein Beispiel für Fehlentwicklungen durch Aussparen eines Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX
(Zitiervorschlag: Gagel, „Ein Beispiel für Fehlentwicklungen durch Aussparen eines Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX“ in Diskussionsforum B, Beitrag 8/2006 auf www.reha-recht.de)
Anhand eines konkreten Falles wird aufgezeigt welchen Verwicklungen sich in einem Arbeitsverhältnis gesundheitlich eingeschränkter Beschäftigter ergeben können, wenn die Möglichkeiten des Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX nicht genutzt werden. Es geht um die Ausstattung einer erheblich hörbehinderten Beschäftigten mit einem beidseitigen volldigitalen Hörgerät Es zeigt sich, dass Einzelfragen, die im besprochenen Fall problematisch gewesen waren, durch frühzeitige, die wesentlichen Akteure umfassende Abstimmung hätten gelöst werden können. Im Falle des § 84 Abs. 1 SGB IX kommt dabei dem Integrationsamt eine besondere Bedeutung zu.
Stichwörter:
Integrationsamt, Hörgeschädigte, Hörgerät, BEM
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