Zum Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX
In diesem Beitrag besprich Daniela Pick ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur stufenweisen Wiedereingliederung. Darin hat des BAG einen Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf zumutbare Mitwirkung des Arbeitgebers an einer stufenweise Wiedereingliederung grundsätzlich bejaht, auch wenn im entschiedenen Fall mangels detaillierten Therapieplans dieser Anspruch nicht durchgesetzt werden konnte.
Frau Pick stimmt dem Urteil im wesentlichen zu, stellt in ihrer Besprechung aber auch heraus, dass ein entsprechender Anspruch sich auch für nichtbehinderte Beschäftigte aus der allgemeinen Fürsorgepflicht ergeben kann und für nicht gleichgestellte behinderte Beschäftigte mit einem GdB unter 50 aus Art. 5 der RL 2000/78/EG resultiert.
(Zitiervorschlag: Pick „Zum Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX“ in Diskussionsforum B, Beitrag 8/2007 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Mitwirkungspflichten, Zumutbarkeit, BEM
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