15.06.2008 A: Sozialrecht Welti: Diskussionsbeitrag 10 | 2008

Medizinische Rehabilitation der Krankenversicherung: Unklarheit über Ziele und Mittel

Prof. Felix Welti stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vor, in dem das Gericht die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Krankenversicherung und Sozialhilfe im Bereich der Suchtrehabilitation genauer konturiert hat.

Neben der nunmehr als ständige Rechtsprechung zu bezeichnenden Auslegung des § 14 SGB IX dahingehend, dass der nach dieser Vorschrift zuständige Träger die Voraussetzungen der Leistungsbewilligung auch nach anderen, nicht originär für ihn geltenden Leistungsgesetzen zu prüfen hat, sieht das BSG in diesem Urteil die materielle Zuständigkeit für Adaptionsmaßnahmen in der Suchtrehabilitation im wesentlichen bei der Sozialhilfe.

Der Autor stellt die wesentlichen Argumente der Entscheidung kurz vor. In seiner Würdigung weist er darauf hin, dass die vom BSG erfolgte Auslegung des Begriffs der medizinischen Rehabilitation und der insbesondere der Normen der §§ 7 SGB IX, 11 Abs. 2, 40 und 107 Abs. 2 SGBV zu eng sei und fordert eine dem übergreifenden Ansatz des SGB IX entsprechende Handhabung der einschlägigen Vorschriften.

(Zitiervorschlag: Welti "Medizinische Rehabilitation der Krankenversicherung: Unklarheit über Ziele und Mittel" in Diskussionsforum A, Beitrag 10/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Abhängigkeitserkrankung Sucht, Rehabilitation, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Medizinische Rehabilitation, Adaptionsmaßnahmen, Rehabilitationsträger


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