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Die Regelung des § 84 Ab. 2 SGB IX gewährt grundsätzlich allen Arbeitnehmern das Recht, ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist jedoch die Umsetzung dieses Anspruchs in der Praxis, insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben, in welchen keine Interessenvertretungen der Arbeitnehmer vorhanden sind und daher regelmäßig auch Integrations- oder Betriebsvereinbarungen fehlen. Dennoch gelten auch hier die gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf das betriebliche Eingliederungsmanagement. Die Autoren zeigen hier die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Klein- und Mittelbetrieben in Bezug auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf.
(Zitiervorschlag: Shafaei, Ramm: "Betriebliches Eingliederungsmanagement in Klein- und Mittelbetrieben – sozialrechtliche Aspekte"; Forum B - 11/2010 unter www.reha-recht.de)
BEM, Integrationsvereinbarung (Inklusionsvereinbarung), Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Betriebsarzt, Mitbestimmungsrechte, § 28 BDSG, § 77 BetrVG, § 83 SGB IX, § 84 SGB IX, § 71 SGB IX, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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