06.04.2009 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 12 | 2009

Begriff der Behinderung – Abgrenzung vom Begriff der Krankheit bei wiederkehrenden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen eines Grundleidens

Der Beitrag setzt sich näher mit dem Begriff der Behinderung bei Arbeitsunfähigkeit insbesondere in Abgrenzung zur Krankheit auseinander. Eine Behinderung erfordert nicht zwangsläufig einen dauerhaften Zustand. Sie kann auch vorliegen, wenn eine körperliche Beeinträchtigung nur in größeren Abständen zur Arbeitsunfähigkeit führt. Der Autor stellt die Definition der Behinderung nach der ICF, sowie der Versorgungsmedizin-Verordnung dar, die für Gutachtertätigkeiten herangezogen wird. Grundlage muss sein, inwieweit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, also am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Dies kann bereits der Fall sein, wenn Störungen die Teilhabe über eine längere Dauer beeinträchtigen. § 2 SGB IX setzt für die Begriffsbestimmung der Behinderung eine Dauer von mindestens sechs Monaten voraus. Eine kürzere Dauer ist jedoch nicht geeignet, eine Behinderung auszuschließen.

(Zitiervorschlag: Gagel "Begriff der Behinderung – Abgrenzung vom Begriff der Krankheit bei wiederkehrenden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen eines Grundleidens" in Diskussionsforum B, Beitrag 12/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Behinderung, Behinderungsbegriff, Abgrenzungsfragen, Krankheit und Behinderung, Krankheit, Krankheitsbegriff, Arbeitsunfähigkeit, ICF


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