30.06.2003 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 15 | 2003

Replik zu SGB IX Info Nr. 10 (Konzernschwerbehindertenvertretung)

(Zitiervorschlag: Gagel „Replik zu Info Nr. 10 (Konzernschwerbehindertenvertretung)“ und Düwell „Besteht ein Recht der Konzernschwerbehindertenvertretung auf Einberufung einer Versammlung aller Gesamtschwerbehindertenvertretungen?“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum B, SGB IX Info Nr. 15 auf www.reha-recht.de)

Herr Düwell – Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht – gibt in diesem Info seine Stellungnahme als Reaktion auf das SGB IX Info Nr. 10 ab. Er kommt zu einem anderen Ergebnis als Herr Masuch vom Bundessozialgericht, der sich dafür aussprach, dass die Konzernschwerbehindertenvertretung auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers berechtigt ist, zur jährlichen Versammlung der Gesamtschwerbehindertenvertretungen im Konzern zu laden.


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