01.09.2008 B: Arbeitsrecht Georgi, Anja: Diskussionsbeitrag 16 | 2008

Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung bezüglich ihrer Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss und bei der innerbetrieblichen Organisation der Arbeitssicherheit Teil II

Im zweiten Teil dieses Beitrags befasst sich die Autorin mit weiteren konkreten Aspekten der Rolle der Schwerbehindertenvertretung bei der innerbetrieblichen Organisation der Arbeitssicherheit. Zunächst wird die Zusammenarbeit mit den anderen in § 11 ASiG genannten Akteuren dargestellt. Im Anschluss daran erörtert die Autorin die zwingende Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei der Gefährdungsbeurteilung, ihren Wirkungen und den einzelnen Maßnahmen des Arbeitsschutzes dar. Wesentliche Argumentationsgrundlage ist dabei, dass nur die Schwerbehindertenvertretung mit ihrer Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern und ihre Interessen zu vertreten dazu beitragen kann, eine falsche oder für schwerbehinderte Menschen nicht anwendbare Gefährdungsbeurteilung zu verhindern.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Teil 1 des Beitrags, veröffentlicht als Diskussionsbeitrag 15 | 2008.

(Zitiervorschlag: Georgi, Anja „Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung bezüglich ihrer Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss und bei der innerbetrieblichen Organisation der Arbeitssicherheit Teil II“ in Diskussionsforum B, Beitrag 16/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Arbeitsschutz, Betriebsrat, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gefährdungsanalyse, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, Beteiligung, Beteiligungsrechte


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