26.04.2012 A: Sozialrecht Wendt: Diskussionsbeitrag A11-2012

Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets für Leistungen der beruflichen Bildung nach § 40 SGB IX auch außerhalb von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 R

(Zitiervorschlag: Wendt: Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets für Leistungen der beruflichen Bildung nach § 40 SGB IX auch außerhalb von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 R; Forum A, Beitrag A11-2012 unter www.reha-recht.de; 27.04.2012)

Die Autorin bespricht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2011 zum Persönlichen Budget. Umstritten war zwischen dem Kläger und der Bundesagentur für Arbeit, ob eine Ausbildung in einer Gärtnerei der Lebenshilfe budgetfähig ist, wenn es sich bei der Gärtnerei nicht um eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) handelt und wenn der zu Grunde liegende Rechtsanspruch auf eine „Leistung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen“ gerichtet ist.

Das BSG verwies die Sache zur Entscheidung zurück an das Landessozialgericht. Es wies jedoch darauf hin, dass die begehrte Leistung grundsätzlich budgetfähig ist und dass es bei Ausführung durch ein Persönliches Budget in Ausnahmefällen möglich ist, ein Budget außerhalb einer Werkstatt zu verwenden, wenn der Leistungsberechtigte eine nicht formell anerkannte Einrichtung als Ort der Leistungserbringung wählt, sofern die Vorgaben des § 40 SGB IX ansonsten erfüllt werden und das Ziel der Fördermaßnahme dort in gleicher Weise erreicht werden kann.

Die Autorin lobt die Entscheidung als Beitrag zur Stärkung des persönlichen Budgets und zur Belebung des Reformprozesses zur personenzentrierten Leistungserbringung. 

Hinweis: Der Beitrag wird ergänzt durch den Beitrag D7-2012, in welchem sich die Autorin mit der Frage auseinandersetzt, wann es sich bei einer Maßnahme um eine "einer Leistung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen vergleichbare" Leistung handelt.


Stichwörter:

Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen, trägerübergreifendes Budget, Vergleichbarkeit (Werkstatt für behinderte Menschen), Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte, Persönliches Budget, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Ausbildung, Zuständigkeitsklärung, Personenzentrierte Leistungserbringung, Bundesagentur für Arbeit (BA), trägerübergreifendes Persönliches Budget


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