Persönliches Budget auch ohne Abschluss einer Zielvereinbarung? – Anmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.05.2011, Az.: L 8 SO 29/10 B ER
(Zitiervorschlag: Hlava: Persönliches Budget auch ohne Abschluss einer Zielvereinbarung? – Anmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.05.2011, Az.: L 8 SO 29/10 B ER; Forum A, Beitrag A13-2012 unter www.reha-recht.de; 15.05.2012)
Mit seiner Anmerkung zu einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2011 thematisiert der Autor den Abschluss einer Zielvereinbarung als notwendige Voraussetzung eines Persönlichen Budgets. Im vorliegenden Fall begehrte der Kläger die Weitergewährung seines Persönlichen Budgets. Der Kläger lehnte die Unterzeichnung einer neuen gleich der vorherigen lautenden Zielvereinbarung ab, woraufhin der zuständige Landkreis die Weitergewährung des Persönlichen Budgets ablehnte.
Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht entsprachen dem Antrag auf einstweilige Anordnung beziehungsweise der eingelegten Beschwerde nicht. Der Autor thematisiert im Weiteren die Frage, ob der Nicht-Abschluss einer Zielvereinbarung als Ausschlusstatbestand für den Anspruch auf ein Persönliches Budget gewertet werden kann und stellt Reformvorschläge zur Diskussion.
Stichwörter:
§ 4 Budgetverordnung, Sozialhilferechtlicher Bedarf, Persönliches Budget, Zielvereinbarung, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
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