26.06.2012 A: Sozialrecht Hlava: Diskussionsbeitrag A16-2012

Der Beratungsauftrag der gemeinsamen Servicestellen und Rehabilitationsträger

(Zitiervorschlag: Hlava: Der Beratungsauftrag der gemeinsamen Servicestellen und Rehabilitationsträger; Forum A, Beitrag A16-2012 unter www.reha-recht.de; 28.06.2012)

Der Autor beschäftigt sich mit den Beratungs- und Aufklärungspflichten der Rehabilitationsträger aus dem SGB I, dem SGB IX und den Leistungsgesetzen und deren Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Er weist darauf hin, dass Gemeinsame Servicestellen für alle Beteiligten von Nutzen sein können, in der Praxis aber nach wie vor Handlungsbedarf besteht, um ihre Potenziale auszuschöpfen.

 


Stichwörter:

Beratung, Amtshaftung, Schwerbehinderte Menschen, Informationspflicht, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Aufklärung, Gemeinsame Servicestellen, Bedarfsfeststellung, Zuständigkeitsklärung, Beratungspflicht, Aufklärungspflicht, Rehabilitationsträger


Kommentare (2)

  1. Dr. Hans-Martin Schian 17.07.2012
    Den Ausführungen von Hvala und Riedel wird zugestimmt, allerdings sollte dem Leser nicht verborgen bleiben, dass sich die Bemühungen um Beratung und Information im Zusammenhang mit betrieblicher Integration und Teilhabe am Arbeitsleben schon teils in der Routine, jedoch nicht bundesweit, teils in Projektphasen in der Praktischen Erprobung befinden. Es soll hier nur auf Initiativen einiger Unternehmen, und auf unterschiedliche Aktivitäten der DRV-Regionalträger hingewiesen werden.
    Dabei werden Projekte ganz selbstständig, teils in mit unterschiedliche Vereinbarungen regionaler Organisationen des Verbandes deutscher Betriebs-und Werksärzte, teils mit Ärztekammerunterstützung, häufig unter Beteiligung von Reha-Kliniken( z.B. WEBReha),seltener auch mit Berufsförderungswerken durchgeführt, nicht zuletzt werden auch die gemeinsamen Servicestellen eingebunden.
    Für alle ,die sich zum Ziel gesetzt haben generell oder auch für den Einzelnen eine Schneise durch das Dickicht unseres keinesfalls schlechten Sozialen Sicherungssystem zu schlagen (Beratung, Case-Management),lohnt ein Blick in dieses Szenario.
  2. Hans-Peter Riedel
    Hans-Peter Riedel 13.07.2012
    In seinem Beitrag hat Herr Hlava schlüssig dargelegt, dass Beratungspflichten im Rehabilitationsrecht hinreichend vorhanden sind. Dies wurde auch übereinstimmend in interdisziplinär geführten Diskussionen im Projekt RehaFutur zwischen Wissenschaftlern und Fachleuten der Praxis festgestellt. Herr Hlava ist auch auf die Notwendigkeit der Beratung aus rechtlicher Sicht eingegangen. Hier kann ergänzend auf §1 SGB9 hingewiesen werden, in dem die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen als Leitziel der Rehabilitation festgeschrieben ist. Selbstbestimmung ohne trägerübergreifende umfassende Beratung am Zugang zur Rehabilitation ist aber eine Illusion. Eine wissenschaftliche Fachgruppe im Projekt RehaFutur hat hierzu ausführlich Stellung bezogen und gleichzeitig auf Basis einer Analyse der aktuellen Situation ebenfalls festgestellt, dassnoch ein erheblicher Bedarf bei der Umsetzung von Beratungsdienstleistungen besteht, und grundlegende Forderungen an Informations- und Beratungsdienstleistungen formuliert. Im weiteren Verlauf des Projekts RehaFutur wurde in Expertenrunden dem Handlungsfeld "Weiterentwicklung von Information und Beratung" höchste Priorität für die Zukunftssicherung des Systems der beruflichen Rehabilitation beigemessen. Hierzu wurde ein umfassendes Eckpunktepapier für die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der Gemeinsamen Servicestellen erarbeitet. In dem Papier werden die Anforderungen zusammengefasst, die mindestens zu erfüllen sind, damit die gesetzlich vorgegebenen Beratungspflichten Realität werden können.
    Von der Lenkungsgruppe des Entwicklungsprojekts RehaFutur initiert hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) den Auftrag übernommen, bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Servicestellen dieses Eckpunktepapier als Basis zu nehmen.

    Die Berichte zum Projekt Rehafutur sind verfügbar unter www.rehafutur.de

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