13.07.2012 A: Sozialrecht Hackstein: Diskussionsbeitrag A17-2012

Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit einem nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkt – Anmerkung zu SG Berlin Urteil vom 25.05.2011 – S 73 KR 1416/09

(Zitiervorschlag: Hackstein: Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit einem nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkt – Anmerkung zu SG Berlin Urteil vom 25.05.2011 – S 73 KR 1416/09; Forum A, Beitrag A17-2012 unter www.reha-recht.de; 20.07.2012)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des SG Berlin vom 25. Mai 2011. Umstritten war die Erstattung von Mietkosten für eine motorisierte Schulterbewegungsschiene durch die beklagte Krankenkasse.

Der Autor stimmt der Entscheidung nicht nur im Hinblick darauf zu, dass ein Eintrag des Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis keine Voraussetzung eines Hilfsmittelanspruchs ist, sondern auch im Zusammenhang mit der Bejahung der Erforderlichkeit auf der Grundlage eines gerichtlichen Gutachtens. Insbesondere widerspreche die Entscheidung nicht der neueren Rechtsprechung des BSG zur „Erforderlichkeit“ im Hilfsmittelrecht. Zu Recht habe sich das Gericht auch der Argumentation des LSG Baden-Württemberg, es handele sich bei der Behandlung mit den motorisierten Schulterbewegungsschienen um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nicht angeschlossen.

 


Stichwörter:

Erforderlichkeit, Erforderlichkeit (objektive), Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, allgemein anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse, Hilfsmittel, Hilfsmittelverzeichnis, Rechtsverbindlichkeit, § 33 SGB V


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