07.09.2012 A: Sozialrecht Ramm/Willig/Welti: Diskussionsbeitrag A20-2012

Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben: Förderung einer nicht verkürzbaren beruflichen Umschulungsmaßnahme
– Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres – Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

(Zitiervorschlag: Ramm/Willig/Welti: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben: Förderung einer nicht verkürzbaren beruflichen Umschulungsmaßnahme
– Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres – Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt; Darstellung der Neuregelung und ihrer Folgen anhand des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts v. 01.09.2011, L 1 AL 65/10; Forum A, Beitrag A20-2012 unter www.reha-recht.de; 07.09.2012)

Die Autoren beschäftigen sich mit den Anforderungen an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Anhand der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 1. September 2011 stellen sie zunächst die bisherige Rechtslage und anschließend die Neuregelungen dar, die das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 gebracht hat.

In dem Verfahren war umstritten, ob die BA eine Weiterbildungsmaßnahme zu zwei Dritteln auch dann finanzieren muss/kann, wenn der Teilnehmer das letzte Drittel der Maßnahme selbst finanziert. Nach Ansicht der Autoren bejahte dies das LSG nach der alten Rechtslage zu Recht. Durch die Gesetzesänderung werde die Eigenfinanzierung des dritten Ausbildungsjahres durch Teilnehmer nun jedoch ausgeschlossen, selbst wenn es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Nach Ansicht der Autoren gefährdet dies die nachhaltige und dauerhafte Eingliederung behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 


Stichwörter:

Berufliche Neuorientierung, Maßnahmeabbruch, Berufswahlfreiheit, individuelle Finanzierungsformen, § 180 Abs. 4 SGB III, § 85 Abs. 2 S. 3 SGB III a. F., Ausbildung, Weiterbildung, Wunsch- und Wahlrecht, Förderungsdauer, Ausbildungskosten, Umschulungsmaßnahme


Kommentare (1)

  1. Dr. Rainer Kaluscha
    Dr. Rainer Kaluscha 11.12.2012
    Stellt sich das Problem der teilweisen Eigenfinanzierung vielleicht anders dar, wenn ein persönliches Budget in Anspruch genommen würde ?

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