09.10.2014 A: Sozialrecht Giese: Diskussionsbeitrag A22-2014
Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe – Anmerkung zu BSG vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R
(Zitiervorschlag: Giese: Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe – Anmerkung zu BSG vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R; Forum A, Beitrag A22-2014 unter www.reha-recht.de; 09.10.2014)
Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22 März 2012, die sich mit der Abgrenzungsproblematik bei der Zuständigkeit von Maßnahmen zur Ermöglichung bzw. Erleichterung des Schulbesuchs auseinander zu setzen hatte.
Die Klägerin begehrte die Erstattung der Kosten für die Fortführung einer Montessori-Therapie zur Ermöglichung des Schulbesuchs im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das BSG hob das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) auf und verwies die Sache wegen des unvollständig aufgeklärten Sachverhalts zur erneuten Verhandlung dorthin zurück.
Das BSG machte deutlich, dass Maßnahmen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind außerhalb der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers liegen. Die Montessori-Therapie berühre diesen Bereich nicht. Die Autorin zeigt in diesem Zusammenhang u. a. die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an den Bildungsbereich auf und zieht vergleichend ein Urteil des LSG Schleswig-Holstein heran.
Stichwörter:
Eingliederungshilfe, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, Schule und Bildung, Pädagogischer Kernbereich, Sozialhilfeträger, Nachrangprinzip
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