15.11.2013 A: Sozialrecht Motz: Diskussionsbeitrag A23-2013

Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Nicht-EU-Ausland – Anmerkungen zum Urteil des BSG vom 06.03.2012 – Aktenzeichen B 1 KR 17/11 R

(Zitiervorschlag: Motz: Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation
im Nicht-EU-Ausland – Anmerkungen zum Urteil des BSG vom 06.03.2012 – Aktenzeichen B 1 KR 17/11 R; Forum A, Beitrag A23-2013 unter www.reha-recht.de; 15.11.2013)

Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. März 2012.

Infrage stand, ob eine Versicherte von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Klimaheiltherapie am Toten Meer beanspruchen könne. Das BSG kam zu dem Ergebnis, dass eine Rehabilitationsmaßnahme nur bei einem ansonsten für die Versicherte bestehenden Versorgungsdefizit denkbar wäre.

Der Autor begrüßt die Klarstellung des BSG, unter welchen Voraussetzungen Rehabilitationsleistungen im Nicht-EU-Ausland erbracht werden können. Weiterhin weist er auf die damit verbundenen Probleme für die Gerichte bei der Sachverhaltsaufklärung hin und nennt Lösungsmöglichkeiten.


Stichwörter:

Ausland, Klimaheilbehandlung, Wirksamkeitsnachweis, § 18 SGB V, § 18 SGB IX, Medizinische Rehabilitation, Kostenerstattung, Versorgungsvertrag


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