31.10.2012 A: Sozialrecht Karstens: Diskussionsbeitrag A25-2012

Zur Höhe des Persönlichen Budgets – Anmerkung zu BSG , Urteil vom 31.01.2012 – B 2 U 1/11 R

(Zitiervorschlag: Karstens: Zur Höhe des Persönlichen Budgets – Anmerkung zu BSG , Urteil vom 31.01.2012 – B 2 U 1/11 R; Forum A, Beitrag A25-2012 unter www.reha-recht.de; 31.10.2012)

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Januar 2012. In dem Fall war umstritten, ob die Budgetobergrenze überschritten werden darf, wenn der Versicherte aufgrund seiner geringen Nachfragemacht für selbstbeschäftigte Assistenzkräfte mehr bezahlen muss, als es der Unfallversicherungsträger für die entsprechende Sachleistung müsste.

Nach Ansicht der Autorin lässt das vorliegende Urteil wesentliche Fragen offen. So bleibe unbeantwortet, ob ein deutlicher Zugewinn an persönlicher Autonomie und Selbstbestimmung ein Überschreiten der Budgetobergrenze rechtfertigen könnte. Es bedürfe weiterer Streitfälle, damit das BSG seine Rechtsprechung zum Persönlichen Budget konkretisieren könne. Dies gelte auch für die Frage, ob sich aus der UN-BRK subjektive Rechte ableiten ließen.

 


Stichwörter:

Schlagworte, Tariflohn, Budgethöhe, Budgetobergrenze, Persönliches Budget, Arbeitgebermodell, Budgetbemessung, Overhead-Leistungen


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