20.11.2012 A: Sozialrecht Ramm/Willig/Welti: Diskussionsbeitrag A26-2012

Gesetzliche Rentenversicherung – Kinderrehabilitation – Anmerkung zu SG Fulda, Gerichtsbescheid v. 21.02.2011 – S 1 R 352/08

(Zitiervorschlag: Ramm/Willig/Welti: Gesetzliche Rentenversicherung – Kinderrehabilitation – Anmerkung zu SG Fulda, Gerichtsbescheid v. 21.02.2011 – S 1 R 352/08; Forum A, Beitrag A26-2012 unter www.reha-recht.de; 20.11.2012)

Die Autorinnen und der Autor thematisieren die Leistungsvoraussetzungen der Kinderrehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Sozialgericht Fulda hatte sich im vorliegenden Fall mit der Frage zu befassen, ob durch die KiHB-Richtlinien der Rentenversicherungsträger weitere Voraussetzungen aufgestellt werden dürfen – hier insbesondere einen positiven Einfluss auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit – die den Anspruch auf eine Kinderrehabilitation gegen den Rentenversicherungsträger einschränken. Die Autoren stimmen der Auffassung des Gerichts zu, dass die zusätzliche Fokussierung auf die spätere Erwerbsfähigkeit in den KiHB-Richtlinien unwirksam ist und plädieren dafür, dass der entsprechende Passus in den KiHB-Richtlinien gestrichen werden sollte.

 


Stichwörter:

Kinderrehabilitation, Stationäre Heilbehandlung, Kinderheilbehandlungsrichtlinien, Zuständigkeit, Zuständigkeit (gleichrangige), Erwerbstätigkeit (spätere), § 31 SGB VI


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.