26.11.2012 A: Sozialrecht Ebert: Diskussionsbeitrag A27-2012

Kontinuierliches Glukosemesssystem als Leistung der Krankenkasse? – Anmerkung zu SG Detmold, Urt. v. 01.12.2010 – S 5 KR 325/09

(Zitiervorschlag: Ebert: Kontinuierliches Glukosemesssystem als Leistung der Krankenkasse? – Anmerkung zu SG Detmold, Urt. v. 01.12.2010 – S 5 KR 325/09; Forum A, Beitrag A27-2012 unter www.reha-recht.de; 26.11.2012)

Der Autor bespricht ein Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 1. Dezember 2010. Umstritten war, ob ein Diabetiker, der an starken Folgeschäden seiner Erkrankung leidet, von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein kontinuierliches Glukosemesssystem beanspruchen kann. Das Sozialgericht bejahte dies. Punktuelle Selbstmessungen seien aufgrund der stark schwankenden Blutzuckerwerte nicht ausreichend, um rechtzeitig auf eine Verschlechterung reagieren zu können.

Der Autor stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu. Er kritisiert jedoch die Begründung des Gerichts. Ob ein Hilfsmittel als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode angesehen werden kann, solle nicht allein anhand der Zweckbestimmung oder Zielsetzung des Hilfsmittels entschieden werden. Zudem gibt der Autor zu bedenken, dass ein kontinuierliches Glukosemesssystem auch ein Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung darstellen könne.


Stichwörter:

Blutzucker, CGMS, § 139 SGB V, § 135 SGB V, Behandlungsmethode, Untersuchungsmethode, Glukose, Hilfsmittelverzeichnis, Diabetes/Diabetiker


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.