05.12.2011 A: Sozialrecht Ramm: Diskussionsbeitrag A29-2011
Die Kosten für den Besuch einer Schule für Hochbegabte sind steuerlich außergewöhnliche Belastungen – Bundesfinanzhof, Urteil v. 12.05.2011, VI R 37/10
(Zitiervorschlag: Ramm: Die Kosten für den Besuch einer Schule für Hochbegabte sind steuerlich außergewöhnliche Belastungen – Bundesfinanzhof, Urteil v. 12.05.2011, VI R 37/10; Forum A, Beitrag A29-2011 unter www.reha-recht.de; 05.12.2011)
Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2011.
Umstritten war, ob die Eltern eines hochbegabten Kindes die Kosten für die Unterbringung in einem Internat für Hochbegabte als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen können. Der Bundesfinanzhof verwies den Fall an das zuständige Finanzgericht zurück und wies darauf hin, dass im vorliegenden Fall die Hochbegabung des Kindes mit einer seelischen Behinderung einherging und die Beschulung in dem Internat deshalb medizinisch indiziert war. Das Erfordernis einer vorherigen amtsärztlichen beziehungsweise vertrauensärztlichen Begutachtung zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit wurde mit Urteil vom 11. November 2010 (Az. VI R 17/09) aufgegeben.
Die Autorin nutzt die Entscheidung des BFH, um sich mit der Rechtsprechung zum Thema „Hochbegabung und deren Folgen“ auseinander zu setzen. Eine Hochbegabung gehe in den meisten Fällen mit Verhaltensauffälligkeiten des Kindes und besonderen Belastungen des Kindes und der Eltern einher. Einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe der Kinder- und Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII löse eine Hochbegabung jedoch nur aus, wenn bei dem Kind eine seelische Behinderung infolge beziehungsweise neben der Hochbegabung festgestellt werde. Eine besondere Beschulung könne in diesen Fällen medizinisch notwendig sein, da das Regelschulsystem auf die Bedürfnisse dieser Kinder nicht eingestellt sei.
Stichwörter:
Seelische Behinderung, Kinder- und Jugendhilfe, Internatsunterbringung, Amtsärztliche Begutachtung, Außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 Abs. 2 EStG, § 35a SGB VIII, § 33 Abs. 2 EStG, Steuerrecht, Hochbegabung, Eingliederungshilfe, Schule und Bildung, Amtsarzt
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