30.01.2014 A: Sozialrecht Hlava: Diskussionsbeitrag A3-2014

Barrierefreiheit von Straßen und Wegen – Anmerkung zu VG Aachen vom 19.05.2009 – 2 K 1903/08

(Zitiervorschlag: Hlava: Barrierefreiheit von Straßen und Wegen – Anmerkung zu VG Aachen vom 19.05.2009 – 2 K 1903/08; Forum A, Beitrag A3-2014 unter www.reha-recht.de; 30.01.2014)

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem problematischen Fall, wenn die Herstellung von Barrierefreiheit im Straßenverkehr mit Maßnahmen der Verkehrssicherheit kollidiert. Der Autor bespricht hierzu eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen vom 19.05.2009.

Das Gericht hatte sich mit der Aufpflasterung einer Straße zu beschäftigen, wodurch sich ein schwerbehindertes Anwohnerpaar in seiner Teilhabe eingeschränkt sah. Darüber hinaus ging es um die Vererbbarkeit von behinderungsbezogenen Ansprüchen, da die klagende Ehefrau während des Verfahrens verstorben war. Das VG verneinte bereits die Zulässigkeit der Klage, da der schwerbehinderte Kläger weder selbst noch für die Ansprüche seiner verstorbenen Ehefrau klagebefugt sei.

Der Autor kritisiert diese Beurteilung des Gerichts als vorschnell und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit einer drittschützenden Wirkung der Barrierefreiheit.


Stichwörter:

Barrierefreiheit, Straßenverkehr, Verkehrssicherheit, Drittwirkung, Vererbbarkeit, BGG NRW, Art. 9 UN-BRK


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