20.02.2012 A: Sozialrecht Ramm, Welti: Diskussionsbeitrag A5-2012
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Auswahl der Rehabilitationseinrichtung – Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 22.07.2010, L 14 R 382/09
(Zitiervorschlag: Ramm, Welti: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Auswahl der Rehabilitationseinrichtung – Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 22.07.2010, L 14 R 382/09; Forum A, Beitrag A5-2012 unter www.reha-recht.de; 21.02.2012)
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. Juli 2010.
Umstritten war zwischen dem Versicherten und der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine medizinische Rehabilitationsleistung in der Wunschklinik des Versicherten. Das LSG entschied, dass der Wunsch eines Versicherten nach einer bestimmten Einrichtung unberechtigt sei, wenn kein Vertrag zwischen dieser Einrichtung und dem zuständigen Träger nach § 21 SGB IX bestehe. Eine Ausnahme hiervon sei nur in begründeten Einzelfällen zu machen. Ein solcher Fall liege jedoch nach den vorliegenden Erkenntnissen hier nicht vor.
Die Autoren kritisieren die Entscheidung des LSG. Die Entscheidung berücksichtige weder das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten hinreichend noch beachte sie die Folgen der Regelungen des SGB IX zu den Verträgen mit Leistungserbringern und zur Eignung von Einrichtungen. Zudem zeige diese Entscheidung vor allem, dass eine gescheiterte Kommunikation zur Verhärtung der Positionen führen könne und sich letztlich negativ für alle Beteiligten auswirke.
Stichwörter:
Wunsch- und Wahlrecht, Eigeneinrichtung, § 21 SGB IX, Belegungsvertrag, Rehabilitationseinrichtung, Wahlrecht, Medizinische Rehabilitation, Ermessen, Auswahl, § 9 SGB IX, § 33 SGB I
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