Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei einer adipösen, gehörlosen Versicherten – Anmerkung zu SG Oldenburg, Gerichtsbescheid v. 28.06.2011, S 81 R 544/09
(Zitiervorschlag: Ramm/Willig/Prietze: Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei einer adipösen, gehörlosen Versicherten – Anmerkung zu SG Oldenburg, Gerichtsbescheid v. 28.06.2011, S 81 R 544/09; Forum A, Beitrag A6-2013 unter www.reha-recht.de; 14.06.2013)
In dem vorliegenden Fall aus dem Jahr 2011 hatte sich das Sozialgericht Oldenburg mit der Frage zu beschäftigen, ob eine gehörlose Versicherte wegen starkem Übergewicht Anspruch auf medizinische Rehabilitation in einer Klinik für Gehörlose habe. Das Gericht lehnte den Anspruch ab.
Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass, um auf die praktischen Probleme bei der Wahrnehmung des Rechts auf einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuweisen. Zudem machen sie darauf aufmerksam, dass gehörlose Menschen auf Grund ihrer Behinderung meist unzureichend über gesunde Ernährung informiert sind. Ein stärkerer Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder die Nutzung des Peer Counselings könne die Beratung verbessern.
Stichwörter:
Adipositas Fettleibigkeit, Übergewicht, Peer Counseling, Gebärdensprache, Kommunikation, Gehörlosigkeit, § 17 SGB I, Beratung, Gebärdensprachdolmetscher
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