30.07.2013 A: Sozialrecht Ramm: Diskussionsbeitrag A8-2013

Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften – Anmerkung zu VG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2012, Az. 12 A 1136/11

(Zitiervorschlag: Ramm: Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften – Anmerkung zu VG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2012, Az. 12 A 1136/11; Forum A, Beitrag A8-2013 unter www.reha-recht.de; 30.07.2013)

Die Autorin diskutiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 21. Mai 2012. Das Gericht hatte zu beurteilen, wann eine Wohngemeinschaft von schwer- und schwerstpflegebedürftigen Menschen als Heim anzusehen ist und somit unter das hier anzuwendende Niedersächsische Heimgesetz fällt. Die Autorin verdeutlicht in dem Beitrag, welche praktischen Schwierigkeiten bei dieser Abgrenzungsfrage bestehen.


Stichwörter:

Heimbegriff, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Heimgesetz), § 1 NHeimG, Wohngemeinschaft, Selbstbestimmung, Ambulante Pflege, Ambulante Leistungen, Heimrecht


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.