26.01.2011 B: Arbeitsrecht Ute Bernhardt: Diskussionsbeitrag B1-2011

Rechtsprechungsübersicht zu den Schwerbehindertenwahlen aus den letzten vier Jahren

(Zitiervorschlag: Bernhardt: Rechtsprechungsübersicht zu den Schwerbehindertenwahlen aus den letzten vier Jahren; Forum B, Beitrag B1-2011 unter www.reha-recht.de)

Die Autorin bespricht verschiedene Gerichtsentscheidungen zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen aus den letzten vier Jahren und erörtert anhand der Entscheidungen Probleme und Fragen, die beim Ablauf der Wahlen auftreten können.

Kritisch sieht die Autorin die bestehende Neigung „schnelle, pragmatische Lösungen“ bei den Wahlen anzuwenden, wenn sie weder vom Gesetz noch von der Wahlordnung gedeckt sind.
Insbesondere zeigt die Autorin auf, dass das Wahlverhalten nicht gerichtlich nachgeprüft werden darf, dass kein Wahlrecht zwischen förmlichen oder vereinfachten Wahlverfahren besteht, dass die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ausschließlich durch Aushang zulässig ist sowie dass der Losentscheid bei einer Pattsituation zwingend ist. Des Weiteren wird aufgeführt, dass die isolierte Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson oder nur der Wahl des stellvertretenden Mitgliedes der Schwerbehindertenvertretung möglich ist.

Die Autorin folgert aus den Entscheidungen, dass alle am Prozess der Schwerbehindertenvertreterwahlen Beteiligten sich ständig mit der neuen Rechtsprechung befassen sollten, um Fehler und Wahlanfechtungen zu vermeiden.


Stichwörter:

Schwerbehindertenwahlen, Wahlordnung Schwerbehindertenverordnung (SchwbVWO), Wahlgrundsätze, Durchführung der Wahl, Wahlverfahren, § 94 SGB IX, § 96 SGB IX, § 97 SGB IX, Schwerbehindertenvertretung (SBV), § 95 SGB IX


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