19.11.2012 B: Arbeitsrecht Hlava: Diskussionsbeitrag B14-2012

Rechtsschutzbedürfnis eines Eilantrags gegen die Zustimmung des Integrationsamtes – Anmerkung zu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.01.2012, Az.: 12 S 3214/11

(Zitiervorschlag: Hlava: Rechtsschutzbedürfnis eines Eilantrags gegen die Zustimmung des Integrationsamtes – Anmerkung zu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.01.2012, Az.: 12 S 3214/11; Forum B, Beitrag B14-2012 unter www.reha-recht.de; 19.11.2012)

Der Autor bespricht einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 10. Januar 2012. Zu entscheiden war über den Eilantrag eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, mit dem dieser begehrte, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs dagegen anzuordnen, dass das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Der VGH entschied, dass dies grundsätzlich nicht möglich sei, da einem solchen Eilantrag regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehle.

Der Autor lehnt diese Entscheidung ab. Bereits die Möglichkeit eines rechtlichen oder tatsächlichen Vorteils, wie zum Beispiel die Auswirkung auf einen Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht, reiche für ein Rechtsschutzbedürfnis aus. Zudem gibt der Autor zu bedenken, dass der allgemeine Ausschluss der aufschiebenden Wirkung in solchen Verfahren auch nicht den Grundprinzipien des Schwerbehindertenarbeitsrechts entspreche.


Stichwörter:

Aufschiebende Wirkung, § 88 SGB IX, Kündigung, Beschäftigungsanspruch, Integrationsamt, Einstweiliger Rechtsschutz, Eilverfahren, Rechtsschutzbedürfnis, § 85 SGB IX, Zustimmung des Integrationsamts


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