16.10.2014 B: Arbeitsrecht Wenckebach: Diskussionsbeitrag B15-2014

Diskriminierende Kündigung in der Probezeit aufgrund von Behinderung – die Pflicht zum Treffen angemessener Vorkehrungen – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 19.12.2013 – 6 AZR 190/12

Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit einer möglicherweise diskriminierenden Kündigung während der Probezeit und der Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen auseinander. Sie bespricht hierzu eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Dezember 2013.

Das BAG hatte sich damit zu befassen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits Anwendung findet, wenn der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht gewährleistet ist, im Weiteren ob der Kläger vorliegend tatsächlich diskriminiert wurde und ob eine symptomlose HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des AGG darstellt.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung des BAG. Insbesondere, weil hier zentrale Fragen aufgegriffen wurden, die auch im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von großer Bedeutung sind.

(Zitiervorschlag: Wenckebach: Diskriminierende Kündigung in der Probezeit aufgrund von Behinderung – die Pflicht zum Treffen angemessener Vorkehrungen – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 19.12.2013 – 6 AZR 190/12; Forum B, Beitrag B15-2014 unter www.reha-recht.de; 16.10.2014)


Stichwörter:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Barrierefreiheit, Benachteiligung wegen Behinderung, Diskriminierung bei Einstellung, Diskriminierungsverbot, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, UN-BRK, Diskriminierung, Benachteiligungsverbot, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe


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