21.10.2011 B: Arbeitsrecht Wendt: Diskussionsbeitrag B16-2011

Kein Unfallversicherungsschutz im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 136 Abs. 3 SGB IX – BSG, Urt. v. 18.01.2011, Az. B 2 U 9/10 R

(Zitiervorschlag: Wendt: Kein Unfallversicherungsschutz im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 136 Abs. 3 SGB IX – BSG, Urt. v. 18.01.2011, Az. B 2 U 9/10 R; Forum B, Beitrag B16-2011 unter www.reha-recht.de; 21.10.2011)

Die Autorin bespricht ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011.
Umstritten war, ob ein schwerbehinderter Mensch, der in einem einer Werkstatt für behinderte Menschen angegliederten Förder- und Betreuungsbereich (§ 136 Abs. 3 SGB IX) Leistungen erhält, unfallversichert ist. Das BSG verneinte dies. Es sah keinen der in § 2 SGB VII genannten Versicherungstatbestände als erfüllt an und erkannte daher einen Unfall nicht als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII an, den der klagende Schwerbehinderte auf dem Weg in den Förder- und Betreuungsbereich erlitten hatte.

Die Autorin stimmt der Entscheidung zu, weist jedoch darauf hin, dass das Ergebnis sozialpolitisch unbefriedigend sei. Die sehr ausführliche Begründung des Urteils spreche dafür, dass auch das BSG diese Einschätzung teile, sich jedoch zu Recht nicht in der Lage sah, hier ohne den Gesetzgeber eine Korrektur vorzunehmen. Die Autorin fordert mit Verweis auf Art. 27 der Behindertenrechtskonvention und mit Verweis auf die Gleichbehandlungsprobleme, die man erzeuge, wenn man den Unfallversicherungsschutz auf die Personen im Förder- und Betreuungsbereich ausdehne, nicht aber auf Tagesstätten für Senioren, den Gesetzgeber dazu auf, im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe vorzusehen, dass auch für Personen im Förder- und Betreuungsbereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden können.

Vorschläge der Autorin zur Reform dieses Bereichs finden Sie in Forum D, Beitrag D10-2011.


Stichwörter:

Förder- und Betreuungsbereich, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Personenzentrierte Leistungserbringung, Tagesförderstätten, Unfallversicherungsschutz, Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Sozialversicherungsrechtliche Absicherung, Art. 3 GG, UN-BRK, Art. 27 UN-BRK, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Reform der Eingliederungshilfe, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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