21.08.2013 B: Arbeitsrecht Ludwig: Diskussionsbeitrag B4-2013

Anspruch auf Erteilung einer unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis für Blinde – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 – 3 C 26/11

(Zitiervorschlag: Ludwig: Anspruch auf Erteilung einer unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis für Blinde – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 – 3 C 26/11; Forum B, Beitrag B4-2013 unter www.reha-recht.de; 21.08.2013)

Diesem Beitrag liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. Dezember 2012 zu Grunde. Geklagt hatte eine blinde Frau, die als Heilpraktikerin arbeiten wollte. Das Gesundheitsamt lehnte die hierfür erforderliche Erlaubnis ab, da sie wegen Ihrer Erblindung gesundheitlich ungeeignet sei.

Das BVerwG entschied, dass die Erlaubnis zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit nicht versagt werden dürfe, wenn Tätigkeitsfelder dieses Berufs auch mit einer Behinderung noch ausgeführt werden können. Dies sei durch eine ergänzende Kenntnisüberprüfung zu beurteilen.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung des BVerwG. Eine qualitativ hochwertige Berufsausübung könne durch eine ergänzende Kenntnisprüfung hinreichend sichergestellt werden. Eine inhaltliche Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis sei hier nicht zulässig.

 


Stichwörter:

Heilpraktiker, Heilkunde, Zugang zu Gesundheitsberufen, Physiotherapie, Blindheit, § 1 HeilprG, Berufsfreiheit


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