19.09.2012 B: Arbeitsrecht Kohte/Bernhardt: Diskussionsbeitrag B9-2012

Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung – Teil 1 – Anmerkung zu LAG Köln 08.03.2012 – 13 TaBV 82/11

Der Beitrag behandelt die Problematik fehlerhafter Kommunikation bei förmlichen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung. Anhand einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln, in der es um die fehlerhafte Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter bei der Wahlausschreibung zur Schwerbehindertenvertretung ging, stellen die Autoren die Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Wahl zu den Arbeitnehmervertretungen anfechtbar ist, dar.

Ihrer Ansicht nach ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des LAG insbesondere zu diskutieren, ob blinde und stark sehbehinderte Menschen zurzeit über betriebliche Wahlverfahren adäquat informiert werden. Zu Unrecht werde angenommen, dass solche Informationen nicht elektronisch übermittelt werden können. Die Autoren rufen dazu auf, über Erfahrungen mit der barrierefreien Gestaltung von Wahlverfahren zu berichten.

Dieser Beitrag wird durch den Beitrag B10-2012 fortgesetzt.

(Zitiervorschlag: Kohte/Bernhardt: Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung – Teil 1 – Anmerkung zu LAG Köln 08.03.2012 – 13 TaBV 82/11; Forum B, Beitrag B9-2012 unter www.reha-recht.de; 19.09.2012)


Stichwörter:

Wahlvorschriften, Elektronische Information, Information, Kommunikationsproblem, Wahl einer Schwerbehindertenvertretung, Barrierefreies Wahlverfahren, Barrierefreiheit, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Verordnungen, Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0), Art. 27 UN-BRK


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