06.09.2012 C: Sozialmedizin und Begutachtung Muschalla/Linden: Diskussionsbeitrag C10-2012

Arbeitsplatzbezogene Ängste und Arbeitsunfähigkeit vor, unmittelbar nach und sechs Monate nach stationärer psychosomatischer Rehabilitation

(Zitiervorschlag: Muschalla/Linden: Arbeitsplatzbezogene Ängste und Arbeitsunfähigkeit vor, unmittelbar nach und sechs Monate nach stationärer psychosomatischer Rehabilitation; Forum C, Beitrag C10-2012 unter www.reha-recht.de; 06.09.2012)

Die Autoren berichten über eine Untersuchung, die sie mit 91 Patienten einer psychosomatischen Rehabilitationsklinik mit chronischen psychischen Erkrankungen durchgeführt haben, um Aussagen über die Entwicklung und den Verlauf von Arbeitsfähigkeit in Abhängigkeit von generellen psychosomatischen Beschwerden sowie arbeitsplatzbezogener Angst machen zu können. Die Untersuchung bezog dabei den Zeitraum von der Aufnahme in die stationäre psychosomatische Rehabilitation, über die Entlassung, bis zum Zeitpunkt sechs Monate nach Entlassung ein.

Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass zwischen einer generellen psychosomatischen Symptombelastung und Job-Angst unterschieden werden muss. Des Weiteren habe die Untersuchung gezeigt, dass Job-Angst per se eine Arbeitsunfähigkeit nicht rechtfertigt.

 


Stichwörter:

Krankheitswert, subjektive Beschwerden, Arbeitsplatzbezogene Ängste, Job-Angst, Krankheitsfolgenproblematik, Frühberentung, psychosomatische Rehabilitation, stationäre Rehabilitation, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Sozialmedizinische Begutachtung


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