10.02.2012 C: Sozialmedizin und Begutachtung Hlava: Diskussionsbeitrag C2-2012

Anspruch auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche „aG“ und „RF“ – LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.05.2011 – L 8 SB 2294/10

(Zitiervorschlag: Hlava: Anspruch auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche „aG“ und „RF“ – LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.05.2011 – L 8 SB 2294/10; Forum C, Beitrag C2-2012 unter www.reha-recht.de; 10.02.2012) 

Der Autor bespricht ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Mai 2011.

Umstritten war, ob der klagende schwerbehinderte Mann einen Anspruch auf die Zuerkennung der Merkzeichen „aG“ und „RF“ hat. Das LSG verneinte dies.
Der Autor stimmt der Entscheidung nur teilweise zu. Zwar gehe das LSG zu Recht von der Unwirksamkeit der Regelungen der Versorgungsmedizinverordnung zum Merkzeichen „aG“ aus. Jedoch setze sich das Gericht nicht näher mit der Frage auseinander, ob stattdessen die vormals geltenden Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP) anzuwenden seien. Zwar habe die Unwirksamkeit der Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung zu den Merkzeichen bisher nur geringe praktische Auswirkungen gehabt, in Zukunft werde hierdurch jedoch ein höherer Ermittlungsaufwand auf die Gerichte zukommen. 

Auch die Ausführungen des LSG zur Nichtanerkennung des Merkzeichens „RF“ im Ergebnis überzeugen den Autor nicht. Er regt an, vor dem Hintergrund der UN- Behindertenrechtskonvention und der tatsächlichen Schwierigkeiten der Betroffenen die Anforderungen an die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“ zu lockern. 


Stichwörter:

Ermächtigungsgrundlage, Inkontinenz, Nichtigkeit, Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage), Merkzeichen RF, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweisverordnung, Merkzeichen aG, Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Grad der Behinderung (GdB), Nachteilsausgleich, Verordnungen, UN-BRK, Anhaltspunkte (AHP), Sachverständigengutachten


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