27.03.2012 C: Sozialmedizin und Begutachtung Francke: Diskussionsbeitrag C4-2012

Das Anforderungsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 19.10.2011, B 13 R 78/09 R und BSG, Beschl. v. 19.10.2011, B 13 R 135/11 B

(Zitiervorschlag: Francke: Das Anforderungsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 19.10.2011, B 13 R 78/09 R und BSG, Beschl. v. 19.10.2011, B 13 R 135/11 B; Forum C, Beitrag C4-2012 unter www.reha-recht.de; 27.03.2012) 

Der Autor zeigt in diesem Beitrag anhand eines Urteils und eines Beschlusses des Bundessozialgerichts auf, dass und wie Tatsachengerichte medizinische und berufskundliche Fragen anhand entsprechender Sachverständigengutachten aufzuklären haben. Inhalt einer sozialmedizinischen Beurteilung ist ein Vergleich zwischen vorgegebenen Anforderungsprofil und medizinischem Leistungsprofil. Der Autor hebt hervor, dass sich entscheidende Gerichte in ihren Urteilen nicht allein der Einschätzung eines Sachverständigen anschließen dürfen; aus der Urteilsbegründung muss vielmehr hervorgehen, von welcher konkreten Leistungsbeeinträchtigung das Gericht ausgeht.

 


Stichwörter:

Arbeitsmarkt, Erwerbsminderungsrente, § 43 SGB VI, Gutachtenpraxis, Anforderungsprofil, rentenrechtliche Prüfung, Verweisungsberuf, Gutachten


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