Besorgnis der Befangenheit wegen therapeutischer Hinweise eines gerichtlich bestellten Sachverständigen – Anmerkung zu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.11.2010, Az. L 8 R 921/10 B
(Zitiervorschlag: Hanten: Besorgnis der Befangenheit wegen therapeutischer Hinweise eines gerichtlich bestellten Sachverständigen – Anmerkung zu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.11.2010, Az. L 8 R 921/10 B; Forum C, Beitrag C6-2012 unter www.reha-recht.de; 11.06.2012)
Der Autor bespricht vorliegend eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte zu entscheiden, ob man als Kläger einen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen darf, wenn dieser ungefragt deutliche Hinweise zu der seiner Meinung nach erforderlichen weiteren Therapie gibt. Das Sozialgericht Detmold hatte in erster Instanz einen entsprechenden Ablehnungsantrag zurückgewiesen, das LSG hat ihn dagegen für begründet erachtet. In Beschwerdeverfahren dieser Art ist kein Rechtsmittel zum Bundessozialgericht möglich. Die Landessozialgerichte sind daher in aller Regel die höchste Instanz für Entscheidungen dieser Art.
Stichwörter:
Befangenheit, Sachverständiger, Erwerbsminderungsrente, Gutachten
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