01.04.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Bieresborn: Diskussionsbeitrag C6-2014

Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 3

(Zitiervorschlag: Bieresborn: Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 3; Forum C, Beitrag C6-2014 unter www.reha-recht.de; 01.04.2014)

Im abschließenden Teil zur Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht geht der Autor auf die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen ein. Diese betreffen zum einen das Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule (LWS), zum anderen das Vorliegen eines Schadensbildes, bedingt durch berufliche Einwirkungen.

Im Fazit ist der Autor der Auffassung, dass die BK 2108 unter Berücksichtigung des Mainz-Dortmunder-Dosismodels (MDD), der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie der Konsensempfehlungen handhabbar sei.

 


Stichwörter:

Berufskrankheit (BK 2108), Berufskrankheit, § 9 SGB VII, Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD), Deutsche Wirbelsäulenstudie (DWS), Lendenwirbelsäule (LWS)


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