18.06.2014 D: Konzepte und Politik Hahn/Heidt: Diskussionsbeitrag D14-2014

Praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (4. bis 31. März 2014)

(Zitiervorschlag: Hahn/Heidt: Praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (4. bis 31. März 2014); Forum D, Beitrag D14-2014 unter www.reha-recht.de; 18.06.2014)

Die Autoren skizzieren die Eckpunkte de ersten Online-Diskussionsrunde, die das Portal reha-recht.de zum Thema „Praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung“ im März 2014 veranstaltet hat. Der Austausch wurde von einem einschlägigen Expertenteam begleitet. Es handelt sich dabei um den Auftakt zu einer Reihe von virtuellen Schwerpunkt-Diskussionen, die auf der eigens eingerichteten Seite „Fragen- Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ in Trägerschaft der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) durchgeführt werden.

Beim ersten Thema tauschten sich Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Rehabilitation sowie Menschen mit Behinderungen und Interessierte über Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem Instrument der Stufenweisen Wiedereingliederung anhand vorab eingereichter Fragestellungen aus. Probleme der Organisation, Durchführung oder Finanzierung einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme konnten so praxisbezogen und interdisziplinär aufgegriffen werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darüber einig, dass bei der Umsetzung einer Stufenweisen Wiedereingliederung weniger die gesetzlichen Grundlagen, sondern vor allem Wissenslücken im Praxisalltag hinderlich sind.


Stichwörter:

BEM, Diskussionszusammenfassung, Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Berufliche Teilhabe, Berufliche Rehabilitation, Beteiligungsrechte, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Kommentare (5)

  1. Albin Göbel
    Albin Göbel 22.12.2019
    @Britta "Gibt es neue Rspr.?

    • Krankenversicherung:
    Das Urteil des SG Düsseldorf vom 12.09.2016, S 9 KR 632/15, wur­de rechts­kräf­tig, nach­dem Be­ru­fung beim LSG NRW - L 16 KR 786/16 - von der Kran­ken­ver­si­che­rung zu­rück­ge­nom­men wurde.
    www.dejure.org/2016,65064

    • Rentenversicherung:
    Zwischenzeitlich wurde ferner die DRV vom SG Berlin vom 29.11.2018, S 4 R 1970/18 (unter Bezug auf SG Neuruppin vom 26.01.2017, S 22 R 127/14) erneut verurteilt auf Er­stat­tung not­wen­di­ger Fahrt­kos­ten. Be­ru­fung an­hän­gig beim LSG Berlin-Bran­den­burg - L 4 R 19/19
    www.dejure.org/2018,47578

    Damit wi­der­spre­chen diese drei Ge­rich­te der Fehl­ein­schätzung des So­zial­ge­richts Kassel, 20.05.2014, S 9 R 19/13, in dem die Richter aus Kassel die StW entgegen h.M. nicht als me­di­zi­ni­sche Reha-Maß­nah­me ein­ge­stuft haben.
    www.dejure.org/2014,35324

    Auch das BMAS widerspricht die­ser Fehl­ein­schät­zung des SG Kassel wie folgt: „Ziel der stu­fen­wei­sen Wie­der­ein­glie­de­rung ist es, Be­schäf­tig­te unter ÄRZT­LI­CHER AUF­SICHT wieder an die volle Ar­beits­be­las­tung zu gewöhnen. Sie wird VOM ARZT .. VERORDNET und soll nach län­ge­rer Krank­heit den Wie­der­ein­stieg in den alten Beruf er­leich­tern. Die stu­fen­wei­se Wie­der­ein­glie­de­rung ist eine Maßnahme der ME­DI­ZI­NI­SCHEN RE­HA­BI­LI­TAT­ION.“
    www.tinyurl.com/bitv-lotse-de

    Ebenso zu Recht Igl/Welti, Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa, Band 34, Seite 183.
    http://d-nb.info/110610675X

    • Weitere Rspr. dazu veröffentlicht unter
    www.tinyurl.com/StW-Fahrtkosten
  2. Albin Göbel
    Albin Göbel 05.08.2017
    @Britta
    "Gibt es mittlerweile neue Rechtssprechung?

    Ja, das SG Neuruppin hat kürzlich die DRV verurteilt, die nötigen Fahrtkosten zu erstatten, hat Berufung zugelassen und sich dabei auch kritisch mit dem Fehlurteil des SG Kassel, 20.05.2014, S 9 R 19/13, aus­ein­an­der­ge­setzt.
    SG Neuruppin, 26.01.2017, S 22 R 127/14
    www.dejure.org/2017,8245

    Gleichfalls hat das SG Düsseldorf eine Kran­ken­kas­se verurteilt, die nötigen Fahrtkosten zu erstatten. Das Urteil ist rechts­kräftig!
    SG Düsseldorf, 12.09.2016, S 9 KR 632/15

    Auch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ar­beit und So­zia­les sieht das so auf seiner Website wie folgt: "Die stufenweise Wie­der­ein­glie­de­rung ist eine Maßnahme der me­di­zi­ni­schen Re­ha­bi­li­ta­ti­on."
    www.tinyurl.com/BMAS-StW-med-Reha

    Viele Grüße
    Albin Göbel
  3. Britta
    Britta 02.08.2017
    Sehr geehrte Frau Prof. Nebe,

    ich bin zurzeit in der StW und habe Fahrkosten bei der DRV Bund beantragt. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch habe. Der Arbeitgeber zahlt ja auch keine Fahrtkosten. Ich habe der zuständigen Sachbearbeiterin geantwortet:"Wenn ich arbeite bekomme ich 100% und jetzt nur 68% Übergangsgeld. Jetzt beantrage ich es nochmals mit den Hinweisen auf div. § aus dem SGB IX. Meine Frage an Sie. Gibt es mittlerweile eine neue Rechtssprechung?
    Über eine Antwort freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Britta
  4. C. Schimank 16.04.2015
    Lieber Herr Christian,

    wir hoffen, dass Sie das Problem mit Ihrer Krankenkasse mittlerweile klären konnten.

    Der Verweis auf den Beitrag ist genau richtig. Die StW zählt unserer Meinung nach zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Das ergibt sich auch aus § 28 SGB IX (Stufenweise Wiedereingliederung), der zum vierten Kapitel des SGB IX zählt, welches wiederum die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zusammenfasst. Die Leistungen der Medizinischen Rehabilitation werden wiederum ergänzt durch die Leistungen des § 44 SGB IX (Ergänzende Leistungen). Dieser besagt in § 44 Abs. 2 Nr. 5, dass u.a. die Leistungen der medizinischen Rehabilitation, also auch die StW ergänzt werden durch Beiträge und Zuschüsse zu den Reisekosten. Was genau zu den Reisekosten zählt regelt § 55 SGB IX. Benannt werden hier die u.a. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der med. Rehabilitation erforderlich sind. Fahrkosten für den Arbeitsweg bei StW müssen damit von den Gesetzlichen Krankenkassen gewährt werden.

    Es gibt allerdings inzwischen eine Entscheidung des SG Kassel vom 20.05.2014 (S 9 R 19/13), die eine Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung auf Übernahme der Fahrtkosten zur Arbeit während einer Stufenweisen Wiedereingliederung abgelehnt hat. Wesentliches Argument war, die Stufenweise Wiedereingliederung sei keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation.

    Diese Bewertung hält auch Frau Nebe für unzutreffend. Sie steht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, welches ausdrücklich gesagt hat, dass die StW eine Leistung der medizinischen Rehabilitation ist. Hierauf verweist auch Nellissen in ihrer kritischen Besprechung der Entscheidung des SG Kassel in jurisPraxisReport-SozR 8/2015 (Anmerkung Nr. 3).

    Wir bemühen uns, die kritischen Besprechung demnächst in Forum B zugänglich zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen
  5. Christian
    Christian 27.01.2015
    Sehr geehrte Frau Prof. Nebe ,
    ich bin auf Ihren Beitrag im Forum von reha recht aufmerksam geworden.
    Sie verweisen auf = " Sozialrecht ist dies sogar ausdrücklich geregelt
    und zwar in § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB IX."
    Es geht um die Fahrtkostenerstattung während der StW.
    Meine Krankenkasse will von all dem nichts wissen und stellt sich Quer.
    Nach etlichen Telefonaten, bin ich mit meinen Latein am Ende. Letzte
    Auskunft der KK war, das es sich hier nicht um eine Reha oder eine
    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt, und deswegen auch kein
    Fahrgeld bezahlt wird.
    Mein Grad der Behinderung beträgt im Moment 100%.
    Können Sie mir weiterhelfen ?
    Mit freundlichen Grüßen

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