20.02.2011 D: Konzepte und Politik Bunge: Diskussionsbeitrag D3-2011

Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland
am 25. und 26. November 2010 in Lübeck

(Zitiervorschlag: Bunge: Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland am 25. und 26. November 2010 in Lübeck; Forum D, Beitrag D3-2011 unter www.reha-recht.de; 02.03.2011)

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Tagung „Verbraucherschutz im Sozialrecht (Sozialleistungsberechtigte als Verbraucher, Nutzer und Mitgestalter sozialer Leistungen: auf dem Weg zu einem eigenständigen Verbraucherschutz im Sozialrecht)“, die der Sozialrechtsverbund Norddeutschland (SVN) in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Nord am 25. und 26. November 2010 in Lübeck durchgeführt hat. Die Aussagen der Referentinnen und Referenten, die einen Bezug zum Rehabilitationsrecht (SGB IX – Teil 1) haben, werden kurz dargestellt.

 


Kommentare (4)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 11.01.2012
    leider verdichten sich mittlerweile die Hinweise, dass die Verbände nicht immer die Interessen ihrer Klientel vertreten und mit höchst fragwürdigen Aktionen Zweifel sähen. Daher möchte ich die Mitarbeit der Verbände solange in Frage stellen, bis hier wieder Klarheit herrscht.
  2. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 29.10.2011
    zu Felix Welti
    Diese sogenannte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Wohlfahtsverbänden ist wie das Salz in der Suppe. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch bemängele ich auch, dass trotzdem nicht alle Behindertengruppen ausreichend berücksichtigt sind (z.B. Autisten), aber es wäre ein Anfang.
    zu Wolfgang Schütte
    als Opfer solcher Vorgehensweisen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann ich das genannte nur doppelt unterstreichen.
    zu F. Söllner und F. Mümmich
    Die dort aufgeführten Beispiele sind richtungsweisend für derzeit praktizierte Exklusion und gleichzeitig auch die Gründe, warum Eingliederungshilfen fehlerhaft angewendet werden. Denn der Betroffene wird nicht einbezogen, fachkundiger Rat nicht mehr nizugezogen, so können auch seine Bedürfnisse nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.
    zu Birgit Wille
    das passt haargenau zu den vorangegangenen Beiträge. Der Betroffene wird derzeit ignoreiert, es zählen nur die fachärztlichen Einschätzungen und auch dort nur die der jeweilig beauftragten Gutachters, der den Betroffenen gar nicht kennt und daher auch nicht exakt einschätzen kann. Ber Betroffene selbst wird derzeit ignoriert und instrumentalisiert. Nicht selten werden Gutachter beauftragt, die nicht einmal die nötige Fachkompetenz im spezielle aufweisen können.
  3. Dennis Bunge
    Dennis Bunge 28.08.2011
    Sehr geehrte Frau Rasch,

    das Gesetz wurde auf der Tagung nicht angesprochen.

    Mit freundlichem Gruß,

    Dennis Bunge
  4. Edna Rasch
    Edna Rasch 24.08.2011
    Mich würde interessieren, ob auch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, welches ja seinem erklärten Ziel nach ein Verbraucherschutzgesetz und - obwohl Zivilrecht - in vielen Bereichen sozialrechtlich vorgeprägt ist, auf der Tagung angesprochen und diskutiert wurde.

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