20.03.2012 D: Konzepte und Politik Masuch: Diskussionsbeitrag D5-2012
„Die UN-Behindertenrechtskonvention anwenden!“
(Zitiervorschlag: Masuch: „Die UN-Behindertenrechtskonvention anwenden!“; Forum D, Beitrag D5-2012 unter www.reha-recht.de; 20.03.2012)
In dem Beitrag beschreibt der Autor die Implementation der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland und stellt die Ziele und deren Umsetzung dar. Als Ziele werden die Förderung der Chancengleichheit sowie die Unterbindung der Diskriminierung Betroffener in der Gesellschaft herausgestellt. Insgesamt ist die BRK ein wichtiger Schritt zur Stärkung bestehender Rechte behinderter Menschen.
Im Weiteren thematisiert der Autor die innerstaatliche Umsetzung und die subjektiven Ansprüche betroffener Menschen und zeigt auf, inwiefern unmittelbare Anwendbarkeit und progressive Realisierung der Vorschriften der BRK zu differenzieren sind. Anhand von Beispielen wird die Anwendbarkeit der BRK veranschaulicht.
Abschließend stellt der Autor die Etablierung einer unabhängigen (Gerichts-)Instanz analog dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Diskussion.
Der Beitrag ist in einer längeren Fassung zuerst in der Festschrift für Dr. h.c. Renate Jaeger „Grundrechte und Solidarität: Durchsetzung und Verfahren (2011)“ erschienen.
Stichwörter:
subjektive Ansprüche, Art. 4 UN-BRK, subjektive Rechte, Menschenrechte, Eingliederungshilfe, Diskriminierungsverbot, Behinderung, UN-BRK, Art. 19 UN-BRK, Benachteiligungsverbot
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