05.09.2011 D: Konzepte und Politik Heinz: Diskussionsbeitrag D7-2011
Der Behinderungsbegriff des SGB IX und die neue Aufgabenstellung für Soziale Arbeit
(Zitiervorschlag: Heinz: Der Behinderungsbegriff des SGB IX und die neue Aufgabenstellung für Soziale Arbeit; Forum D, Beitrag D7-2011 unter www.reha-recht.de; 05.09.2011)
Der Autor beschäftigt sich anhand einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen vom 7. Mai 2007 mit dem Behinderungsbegriff des SGB IX und dessen Auswirkungen auf die Soziale Arbeit. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine leicht geänderte, gekürzte und aktualisierte Fassung des Artikels „Der neue Behinderungsbegriff des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches“, Soziale Arbeit 2009, S. 181 ff.
Der Autor legt dar, dass die Teilhabebeeinträchtigung das zentrale Element des Behinderungsbegriffs des § 2 SGB IX ist. Er kommt zu dem Schluss, dass auch und gerade Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter besonders geeignet sind, Teilhabebeeinträchtigungen behinderter Menschen im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren zu bezeugen, da sie ihre Ausbildung befähige, Wechselwirkungen zwischen dem Individuum und seinem Umfeld wahrzunehmen, diese zu analysieren und aus diesen Konsequenzen zu ziehen.
Stichwörter:
Behinderung, Sachverständiger Zeuge, Soziale Arbeit, Behinderungsbegriff, Grad der Behinderung (GdB), § 2 SGB IX, Teilhabebeeinträchtigung, ICF, Gutachter, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
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