30.05.2012 D: Konzepte und Politik Welti: Diskussionsbeitrag D9-2012
Das Diskriminierungsverbot und die „angemessenen Vorkehrungen“ in der BRK – Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der BRK geregelten Rechte
(Zitiervorschlag: Welti: Das Diskriminierungsverbot und die „angemessenen Vorkehrungen“ in der BRK – Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der BRK geregelten Rechte; Forum D, Beitrag D9-2012 unter www.reha-recht.de; 31.05.2012)
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) das Gleichheitskonzept des deutschen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, ergänzt und erweitert. Im Rahmen dieser Fragestellung stellt er zunächst dar, wie die BRK in Deutschland zur Anwendung kommt. Sodann erläutert er den Diskriminierungsbegriff der BRK und das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ sowie der „besonderen Maßnahmen“. Anhand der Rechtsprechung des BVerfG weist er nach, dass diese Konzepte dem deutschen Verfassungsrecht nicht widersprechen, sondern dort bereits angelegt sind.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung des Aufsatzes „Das Diskriminierungsverbot und die „angemessenen Vorkehrungen“ in der BRK – Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der BRK geregelten Rechte“, RdLH 2012, S. 1 ff.
Stichwörter:
UN-BRK, Benachteiligung durch Unterlassen, Gleichheit, Angemessene Vorkehrungen, Diskriminierungsverbot, Diskriminierung, Chancengleiche Teilhabe, Benachteiligungsverbot, Rechtsverbindlichkeit, mittelbare Diskriminierung, Art. 3 GG
Kommentare (1)