01.10.2006 B: Arbeitsrecht

Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schwerbehindertenrecht

Dieser Rechtsprechungshinweis macht aufmerksam auf anstehende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Schwerbehindertenrecht. Am 24.10.2006 verhandelt der neunte Senat zur Erhöhung des vertraglichen Mehrurlaubs durch den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX. Ebenfalls vor dem neunten Senat findet am 21.11.2006 eine Verhandlung zur Freistellung eines/r schwerbehinderten Arbeitnehmers/in von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX statt, in der insbesondere eine europarechtliche Fragestellung (Vereinbarkeit von § 25 ArbZG mit der RL 93/104/EG) eine Rolle spielen wird. Von besonderer Bedeutung für schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen ist die am 07.12.2006 vor dem zweiten Senat behandelte Frage, welche Bedeutung dem § 84 Abs. 1 SGB IX bei betriebsbedingter Kündigung zukommt.


Stichwörter:

Rechtsprechungshinweis, Mehrarbeit, Zusatzurlaub, betriebsbedingte Kündigung, Bundesarbeitsgericht (BAG)


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