Krankenkassen
Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung sind sie zuständig für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Ziel ist, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern oder auszugleichen. Alle gesetzlich krankenversicherten Menschen haben Anspruch auf Leistungen, um ihre Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern.
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Darüber hinaus besteht im deutschen Gesundheitssystem die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung (PKV) zu versichern.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung. Die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung ist der GKV-Spitzenverband. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.
Weitere Informationen bietet die Webseite www.gkv-spitzenverband.de.
Einen Überblick über die Rehaträger gemäß § 6 SGB IX mit ihren Organisationen, Aufgaben und Leistungen haben die Integrationsämter herausgegeben: Zur ZB-Info "Wegweiser Rehabilitationsträger"
(Quelle: Spitzenverband Bund der Krankenkassen e. V., Integrationsämter)
Stand: 14.12.2020
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