27.02.2025 Politik

Abschließender Bericht zu Kosten des Bundesteilhabegesetzes für Länder und Kommunen

Wie wirkt sich das Bundesteilhabegesetz (BTHG) finanziell auf Länder und Kommunen aus? Diese Frage hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geprüft und im Februar 2025 den Abschlussbericht „Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 BTHG (Finanzuntersuchung)“ vorgelegt.

Der Prüfauftrag umfasste Untersuchungen in sechs Themenbereichen:

  • Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Einführung des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter (ergänzt um das Budget für Ausbildung)
  • neue Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Einführung neuer Planungsverfahren sowie
  • Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen und überregionale Interessenvertretung.

Mit dem 2016 verabschiedeten BTHG sollte die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe verbessert und eine neue Ausgabendynamik verhindert werden. Auf der Basis von Dokumentationen, Trägerbefragungen und statistischen Analysen wurden nun die finanziellen Entlastungen und Belastungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung hochgerechnet und mit der Kostenschätzung aus dem Gesetzgebungsverfahren verglichen.

Insgesamt schätzen die Forschenden mögliche Einsparungen infolge des BTHG als sehr gering ein. Sofern sich auf längere Sicht bestätige, dass je Budget für Arbeit weniger Ausgaben anfallen als für einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen, seien Entlastungen zu berücksichtigen. Zwischen den Ländern bestehen deutliche Unterschiede in der Nutzung des Budgets für Arbeit: Vor allem die Länder, in denen es bereits vorher schon ähnlich angelegte Programme gab, weisen hohe Zahlen an Budgets auf. Das Budget für Ausbildung, das ab 2020 als Alternative zum Berufsbildungsbereich und seit 2022 auch als Alternative zum Arbeitsbereich genutzt werden kann, habe sich noch kaum etabliert, so die Forschenden. Es könne sich aus den Neuregelungen in Zukunft ein Einsparpotenzial ergeben, allerdings werde dieses durch den Einfluss exogener Faktoren, wie insbesondere die Entwicklung der Personalkosten, voraussichtlich überlagert.

Abschlussbericht Finanzuntersuchung BTHG

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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