09.05.2023 Politik

Abschlussbericht: Evaluation der EUTB

Im Jahr 2018 startete die modellhafte Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX. Inzwischen wurden bundesweit rund 500 Angebote gefördert. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen finden hier kostenfreie Beratung und Information in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Im April 2023 ist der Abschlussbericht zur Evaluation der EUTB erschienen.

Kernaufgabe der EUTB ist es, Ratsuchenden Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfen zu geben, um sich im komplexen Institutionen- und Leistungssystem der Rehabilitation und Teilhabe besser zurechtzufinden. Die Beratungsstellen sollen „eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot“ bereitstellen, eine „Beratung von Betroffenen für Betroffene“ (sog. Peer Counseling oder Peer-Beratung). Ausgeschlossen ist eine Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren. Im Jahr 2023 ist die EUTB durch Verordnung in den Regelbetrieb übergegangen; das Beratungsaufkommen liegt bei durchschnittlich 15.000 Beratungen im Monat.

Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung fasst die Ergebnisse zu den Umsetzungs- und Wirkungsbedingungen der EUTB in vier Teilbereichen zusammen: Fragen zur Implementation, zur Qualität, zu den Ergebnissen und Wirkungen für die Ratsuchenden sowie den Auswirkungen auf die Beratungslandschaft und das Leistungssystem des SGB IX. Danach befragt, inwieweit die Beratung dazu beitragen konnte, bestimmte selbstgesetzte persönliche Ziele zu erreichen, stellten die Ratsuchenden der EUTB dem Bericht zufolge mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus. Demnach hat die EUTB wesentlich dazu beigetragen, die ihnen subjektiv wichtigen Ziele zu erreichen. Mit der Beratung sei offenbar in einem beträchtlichen Umfang erreicht worden, die Position der Ratsuchenden gegenüber Rehabilitations- und anderen Leistungsträgern zu stärken. Zwei Drittel der Befragten hätten der EUTB bescheinigt, wesentlich dazu beigetragen zu haben, bestimmte Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zu beantragen. Die Erhebung umfasste Fragen zur Informationsgewinnung oder Beantragung von Leistungen, nicht aber zu deren Gewährung. „Die Ergebnisse besagen lediglich, wenn Peer-Beratung stattfindet, wenn Ratsuchende Peer-Beratung wichtig finden und wenn die Beratungskräfte über berufliche und soziale Kompetenz verfügen, stehen die Chancen für eine verbesserte Teilhabe besser als ohne diese Beratungsmerkmale“, heißt es in dem Bericht. In der Gesamtschau seien die gemessenen oder nachgewiesenen Beratungseffekte nicht sehr groß, aber vorhanden.

Zur fachlichen Qualität der Beratung hält der Bericht fest:

„Die prinzipielle Unzulässigkeit einer Rechtsberatung im Rahmen der EUTB oder auch einer Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren führt nicht zuletzt zu häufig formulierten Unstimmigkeiten zwischen dem Auftrag der EUTB, dem Kompetenzprofil der Beraterinnen und Berater und ihrer Beratungspraxis. So kann im Themenfeld einerseits ohne profunde Rechtskenntnisse in vielen Fällen gar nicht angemessen und gut beraten werden (…), woraus der Wunsch nach einer guten rechtlichen Qualifizierung und nach rechtlicher Unterstützung in der Beratung erwächst. Andererseits kann der fragliche Sachverhalt für EUTB-Beratungskräfte auch in Interessenkonflikten münden, wenn die Grenzen des zulässigen Beratungsmandats erreicht werden, obwohl gegebenenfalls fachliche Kompetenz für eine weitergehende Beratung oder Begleitung vorhanden wäre.“

Zum Bericht: Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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