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Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. So lautet ein Fazit des Abschlussberichts zur Wirkungsprognose des BTHG. Die Studie untersucht die bisherige Praxis und Wirkung der ersten drei Reformstufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Abschlussbericht im Februar 2025 veröffentlicht.
Methodisch umfasst die Studie zwei Bestandteile:
Dazu wurden die folgenden Erhebungen durchgeführt:
Um genauer festzustellen, wie sich die Teilhabe von EGH-Leistungsbeziehenden über die Zeit entwickelt, wurden insbesondere die berichtete Lebens-, Arbeits- und Wohnzufriedenheit sowie die erlebte Selbstbestimmung betrachtet. Ergänzend analysierten die Forschenden, inwieweit die Bedarfe der EGH-Leistungsbeziehenden durch die Leistungsträger abgefragt werden, und wie viel Geld den Befragten zur Verfügung steht. Die dabei festgestellten positiven Entwicklungen bei den Teilhabeindikatoren könnten allerdings nicht eindeutig kausal auf die Umsetzung des BTHG seit 2020 zurückgeführt werden, heißt es in dem Bericht. U. a. sei weder die zweite noch die dritte Befragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem von einer weitgehenden Umsetzung des BTHG gesprochen werden könne. „Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts legen insgesamt den Schluss nahe, dass sich eine stärker personenzentrierte Leistungserbringung bisher nur für einen kleineren Teil der Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe realisiert hat“. Dies ergebe sich zum einen aus den Einschätzungen aus den qualitativen und standardisierten Befragungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Selbstvertretungsorganisationen. Es zeige sich zum anderen an den Ergebnissen der standardisierten Befragungen der EGH-Leistungsbeziehenden. „Das innovative Potenzial des BTHG gilt unter Leistungsträgern und -erbringern dabei weiterhin als nicht ausgeschöpft.“
Abschlussbericht Wirkungsprognose BTHG
Weitere Informationen
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Die Fachverbände)
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