08.06.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Alternativen zum aktuellen Entgelt- und Einkommenssystem in WfbM

Mehr als 116.000 Menschen haben bisher eine Petition unterschrieben, mit der sie auf change.org den Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) fordern. Dem steht die Position der Werkstatträte Deutschland gegenüber, die sich für ein Basisgeld für Werkstattbeschäftigte aussprechen. Währenddessen untersucht eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das bestehende Entgeltsystem in WfbM.

In Deutschland arbeiten über 300.000 Menschen in einer WfbM. In der Diskussion stehen insbesondere die Vergütung der Tätigkeiten in Werkstätten und deren Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Aktuell werden die beiden Konzepte „Mindestlohn“ und „Basisgeld“ kontrovers diskutiert.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Sommer 2019 in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, einen genaueren Blick auf die Entlohnung der Beschäftigten mit Behinderungen in WfbM zu werfen. Die „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ soll innerhalb von 4 Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteurinnen und Akteure schrittweise die folgenden Bereiche beleuchten:

  1. Zunächst sind die bestehenden Strukturen der WfbM mit ihrer Entgeltsystematik aufzubereiten und zu analysieren. Betrachtet wird das Einkommensergebnis für die Beschäftigten im Zusammenspiel mit Erwerbsminderungsrenten und Grundsicherungsleistungen. Diese Untersuchung wird eingebettet in die übergreifende fachliche und rechtswissenschaftliche Diskussion der WfbM vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
  2. Alternativen zum aktuellen Entgelt- und Einkommenssystem: Die zur Diskussion stehenden Vorschläge zu einer Modifikation des Entgelt- und Einkommenssystems sind zunächst zu systematisieren und ggf. zu ergänzen. Alle Vorschläge sind dann im Sinne einer Folgenabschätzung daraufhin zu prüfen, inwieweit durch sie die Ziele einer gerechten und transparenten Entgeltstruktur sowie einer verbesserten Einkommenssituation der Beschäftigten eher erreicht werden können als derzeit. Die wirtschaftliche Situation der Betriebe, die Belastung der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Entgeltspielräume sind dabei mit zu berücksichtigen.
  3. Die Diskussion zur Weiterentwicklung der WfbM soll sich nicht auf die Perspektive interner Veränderungen beschränken, sondern im Sinne der UN-BRK und des Bundesteilhabegesetzes die Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt mit in den Blick nehmen. Sie soll Möglichkeiten aufzeigen, wie Übergänge von Menschen mit Behinderungen aus den WfbM und von Schulabgängerinnen und -abgängern in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden können.

Ziel der Untersuchung ist es, die Arbeit der Werkstattbeschäftigten angemessen zu honorieren und das Entgeltsystem transparenter zu gestalten. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen.

Bei der Durchführung der Studie kooperieren die Hochschule Esslingen, das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft in Bonn und die Universität Kassel.

Weitere Informationen

Zur Studienbeschreibung auf der Webseite des ISG Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

Zur Petition „#StelltUnsEin - Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten!“ auf change.org

Zur Position der Werkstatträte Deutschland: „Mindestlohn klingt erstmal gut – Basisgeld ist besser!“

(Quellen: change.org, ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Werkstatträte Deutschland)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.