22.11.2024 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen
Anerkennung von Assistenzhunden: Bundesregierung prüft Fristverlängerung
Menschen mit Behinderungen, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrem Hund eine Ausbildung zur sogenannten „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ begonnen haben aber nicht bis zum 30. Juni 2024 abschließen konnten, müssen aktuell befürchten, dass ihr Hund nicht als Assistenzhund anerkannt wird. Um das Problem zu entschärfen, stellt die Bundesregierung nun eine Verlängerung der Frist bis zum 30. Juni 2025 in Aussicht, wie sie auf eine „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Fraktion erklärte.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die einen Assistenzhund benötigen, sind mit dem Teilhabestärkungsgesetz gestärkt worden. Seither ist für Menschen mit Behinderungen und Assistenzhund ein Rechtsanspruch auf Zutritt zu öffentlichen Räumen, Praxen und Einrichtungen im BGG verankert. Zugleich waren dadurch Regelungen erforderlich, die insbesondere Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festlegen. Diese Regelungen wurden in die neue Assistenzhund-everordnung (AHundVO) aufgenommen, die zum 1. März 2023 in Kraft getreten ist. Eine in § 12e Abs. 3 Nr. 4 lit. b) BGG bestehende Übergangsregelung bestimmte zwar die Erforderlichkeit einer Prüfung, die bis zum 30. Juni 2023 abzulegen sei, nicht aber die eines Zertifikats eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2.
Seit die Übergangsregelung im Juni 2024 endete, definiert § 12e Abs. 3 BGG ohne Ausnahme, wann ein Hund ein Assistenzhund ist: z. B. wenn er als Mensch-Assistenz-Gemeinschaft nach § 12g BGG zertifiziert ist oder von einem Sozialversicherungsträger als Hilfsmittel zur Teilhabe anerkannt wurde. Für das geforderte Zertifikat und eine Anerkennung bei den zuständigen Länderstellen reicht eine Ausbildung unter den inzwischen veralteten Bedingungen der Übergangsregelung nicht mehr aus. Eine Vielzahl von Betroffenen konnte ihre Prüfung innerhalb der Frist zwar beginnen, aber nicht abschließen. In einer „Kleinen Anfrage“ hatte sich die CDU/CSU-Fraktion danach erkundigt, ob die Bundesregierung eine Lösung für das Problem habe. In ihrer Antwort (20/13755) macht die Bundesregierung deutlich, dass ihr die Problematik bekannt ist; sie sehe eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 vor. Die Regelung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Informationen zu Assistenzhunden und Übergangsregelungen auf der Website des BMAS
Das Land Baden-Württemberg hat eine Beschreibung zur Anerkennung von Assistenzhunden in Leichter Sprache veröffentlicht.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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